Suz.anne
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wäre um Ihre Einschätzung hierzu dankbar, da ich mich echt in einer Zwickmühle befinde: Aufgrund einer Fehlgeburt und damit einhergehender Probleme war ich die letzten Monate krank geschrieben. Nun bin ich seit Kurzem wieder in meinem Job beschäftigt und halte nun einen positiven Schwangerschaftstest in Händen. Eigentlich würde ich nun aus jobbezogener Sicht ein Beschäftigungsverbot bekommen (medizinischer Bereich). Allerdings habe ich damit 2 Probleme: Ich möchte nicht als Mitarbeiterin abgestempelt werden, die nicht leistungsfähig ist, quasi von Krankheit fast direkt ins BV, mit nur zwei Wochen Arbeit zwischendurch. Ich würde dann vermutlich auch keinen BV Lohn erhalten, da ich erst zwei Wochen wieder arbeite, oder? Ich überlege die Schwangerschaft dem Arbeitgeber erstmal nicht zu melden (auch aus Angst vor Reaktionen, falls es wieder zur Fehlgeburt kommt). Deshalb meine Fragen an Sie: 1. Wann muss ich die Schwangerschaft dem Arbeitgeber melden und 2. Müsste ich die vollen 13 Wochen für ein BV Gehalt arbeiten? Vielen Dank für Ihren Rat!
Hallo, entscheidend ist doch die Frage, ob von der Arbeit eine Gefahr für Mutter und Kind ausgeht. Wenn der Arbeitgeber zu diesem Ergebnis kommt, dann können Sie nicht arbeiten, egal, was andere denken. Schließlich wollen Sie Ihr Kind nicht gefährden. Und Sie bekommen den vollen Lohn, egal, wie lange Sie zwischendrin gearbeitet haben. Liebe Grüße NB
cube
Das tut mir sehr leid für dich, dass du eine Fehlgeburt hattest. Umso schöner, dass du jetzt wieder schwanger bist :-) Herzlichen Glückwunsch! Wenn das BV Jobbezogen ist, ist dafür der AG zuständig. Der kann aber nur eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen, wenn er von der Schwangerschaft weiß. Evt. hat er ja auch eine Ersatztätigkeit für dich? Wenn nicht, ist es ja letztendlich seine Entscheidung, ein BV auszustellen - da kann er dir kaum zum Vorwurf machen, DU würdest nicht arbeitswillig oder belastbar sein. Im BV würdest du das bekommen, was du auch ohne BV bekommen hättest. Das hat nichts damit zu tun, wie lange du vorher gearbeitet hast. Man kann zB auch ohne einen Tag wirklich gearbeitet zu haben, in´s BV geschickt werden und erhält entsprechend dem vertraglich vereinbarten Gehalt Geld. Ich frage mich allerdings gerade etwas anderes: nach monatelanger Krankschreibung fängt man idR nicht sofort ganz normal an zu arbeiten, sondern macht eine Wiedereingliederung, bei der man mit weniger Std beginnt und diese langsam steigert. Während dieser Zeit ist man eigentlich immer noch AU. AU geht einem BV vor. Auf jeden Fall meine ich, dass sich durch eine Wiedereingliederung gewisse Schwierigkeiten ergeben bzgl. eines BV´s. Bist du in einer Wiedereingliederungsmaßnahme? (Und erwähnst deshalb die 13 Wochen?).
MamaausM
Der 13 Wochen bzw 3 Monate durchschnitt wird eigentlich nur genommen, wenn die Frau Schwankungen im Lohn hat durch Zulagen etc. Die Frage ist, gehst du bereits voll laut Vertrag arbeiten? Mutterschutz kannst du nur beanspruchen, wenn du dem AG die Schwangerschaft mitteilst. Nach GFu wird dieser ein Arbeitsplatz bezogenes BV aussprechen und natürlich auch bezahlen. Dazu musst du nicht erst x Tage arbeiten.
Suz.anne
Lieben Dank für eure Antworten und hilfreichen Ratschläge.
Ich befinde mich nicht in einer Wiedereingliederung, sollte ich besser danach fragen? Wobei ich nicht mehr krank geschrieben bin, und es vielleicht komisch aussieht, wenn ich jetzt danach frage.
Das mit den 13 Wochen habe ich im Internet gelesen, und dachte es betrifft alle Beschäftigten. Ich bin einfach etwas verunsichert, wie ich am besten vorgehen sollte
Lieben Dank für die Aufmunterung, dass ich mich nicht schuldig fühlen muss bei einer BV. Finanziell wäre es halt auch etwas problematisch, wenn ich dann gar nichts mehr verdienen würde.
Ich denke ich werde auf jeden Fall noch etwas mit der Kommunikation warten, da es für mich gedanklich gerade nichts schlimmeres gibt als dem Chef und den Kollegen potentiell sagen zu müssen, das man wieder ein Baby verloren hat.
Da hoffe und bange ich lieber noch eine Weile im Stillen.
cube
Bzgl. eines möglichen BV´s ist es defintiv besser, du bist NICHT in einer Wiedereingliederung, sondern arbeitest ganz normal nach Vertrag. Wenn du ein regelmäßig gleichbleibendes Einkommen hast, wird dies zu Grunde gelegt - die 13 Wochen als Basis für den Durchschnittslohn gelten nur bei wechselndem Einkommen. Du bist nicht verpflichtet, dem AG deine Schwangerschaft sofort mitzuteilen - musst dann aber eben in Kauf nehmen, dass der MuSchu für dich bis zur Bekanntgabe nicht angewendet werden kann/wird. Es liegt also bei dir zu entscheiden, ob deine Arbeit dein Kind/die Schwangerschaft gefährden würde - dann sofort mitteilen! Oder eben nicht und du noch gut etwas abwarten kannst. Irgendwelche Gehaltseinbußen hast du nicht zu befürchten. Alles Gute!
Ähnliche Fragen
Hallo, eine Frage habe ich noch! Ich war ab dem 3 Monat krankgeschrieben, sprich seit Januar, war bis April immer wieder in der Firma arbeiten und ab dem 29.04. bezog ich dann Krankengeld bis zum Anfang des Mutterschutzes. Ich nahm 40 Kilo zu, hatte div. Probleme, weswegen ich durch meinen Frauenarzt immer wieder krankgeschrieben wurde.So meine ...
Hallo, ich bin jetz seit ca. 5 Wochen krank geschrieben, wurde deshalb zwischendurch gekündigt, diese wurde zurückgenommen aufgrund der Schwangerschaft. Jetzt hat mir der Arbeitgeber eine Abmahnunge erteilt, weil im Arbeitsvertrag steht, dass ich mich einen Tag vor "Ablauf" der Krankschreibung melden muss, ob ich gesund bin oder nicht. Dies habe ...
Hallo, ich habe erfahren, dass man auch in der Schwangerschaft bei mehr als 6 Krankheitswochen Krankengeld (70% vom Bruttolohn?) bekommt. Das wirkt sich ja dann auch auf den Nettoverdienst und damit auf das Elterngeld aus. Ist das richtig? Danke.
Guten Tag, vor Bekanntwerden meiner Schwangerschaft, war ich 3 Monate krank geschrieben. Erhielt somit nach Vollendung der 6. Woche Krankengeldbezüge + Zahlungen zum Ausgleich des Gehaltes durch eine Versicherung. Bedingt durch die Behandlung in einer KIWI-Praxis, mit operativen Eingriff (unklare Sterilität der Frau). Werden diese Krankengeldbez ...
Hallo! Ich wollte gene wiesen wie ist es wenn ich von April 2013 bis Sptember 2013 Krankengeld bekommen hab (vor der Schwangerschaft) und im Oktober 2013 schwanger geworden bin werden da Monate für Elterngeld vorgezogen oder nicht? Am 02.07.2014 ist meine kleine gebohren 12 monate vor der Gebuhrt werden berechnet von Juni bis Juni? Weil bei mir ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell in der 10 Woche schwanger und arbeite als 450 Euro kraft bei einer Reinigung Firma. Aktuell bin ich wieder krank geschrieben, es steht auch ein individuelles Beschäftigungs verbot im Raum, da ich mich von den Gerüchen über geben muss. Jetzt hat mein Arbeitgeber mir für diesen Monat keinen Stunden Zettel g ...
Hallo, mich würde interessieren, wie einzelne Tage zählen, an denen man sich beim Arbeitgeber krank meldet. Ich bin schwanger. Mir geht es manchmal an nur einzelnen Tagen ziemlich schlecht, möchte mich dann auch wirklich nur wenn möglich für diese Tage krank melden. Von der Arbeit aus muss ich erst ab dem dritten Tag eine AU vom Arzt ausstellen la ...
Hallo. Ich bin in der 33. SSW und wegen Rückenschmerzen und anderen diversen Schwangerschaftserscheinungen krank geschrieben. Darf ich einen kleinen 3-Minuten-Gesangsauftritt (unentgeltlich) machen? Mein Chef hat es mitbekommen und möchte, dass ich einen Aufhebungsvertrag für nach der Elternzeit unterschreibe, weil er mir nicht mehr vertrauen kann. ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe meinem Arbeitgeber am 16.06. mitgeteilt, dass eine Schwangerschaft besteht. Am 26.06. erhielt ich per Post ein Schreiben, dass ab dem 1.08. meine monatliche Funktionszulage für die Unterstützung der Store Managerin entfiele. Mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung. In der Änderung zum Anstellu ...
Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen. Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung