SGBII
Hallo Frau Bader, ich plane scheinbar etwas sehr außergewöhnliches und zwar: das dritte Jahr der Elternzeit zu nutzen, um einen Bundesfreiwilligendienst abzuleisten. Leider gibt es dazu keinerlei Informationen im Netz zu finden. Es wird zwar in allen Internetseiten darauf hingewiesen, dass man den Bufdi nutzen kann, um den Wiedereinstieg nach einer Berufspause zu gestalten, aber die rechtlichen Fragen, die sich daraus ergeben, bleiben unbeantwortet. Vielleicht haben Sie ja einen Tipp für mich? Das Telefonat mit dem Berater vom Bafza hat ergeben, dass es sein könnte, dass ich mir den Bufdi von meinem Arbeitgeber genehmigen lassen muss wie eine Nebentätigkeit, da er ja als "versicherungspflichtige Tätigkeit" gilt. Kann das wirklich sein? Und wenn ja, muss ich es nur anmelden oder kann er tatsächlich Nein sagen? Mein Arbeitgeber weiß noch nicht, dass ich das dritte Jahr Elternzeit nehmen möchte. Mein Kind ist erst 1,5 Jahre alt und wenn ich korrekt informiert bin, muss ich ja erst 7 Wochen vorher die Verlängerung anmelden. Solange ich nicht genau weiß, was ich dem Arbeitgeber sagen will / soll, kann ich ihn nicht kontaktieren, da ihn das nur noch mehr aufregen würde. Der Handwerksbetrieb ist recht klein und hat daher keine Personalabteilung. Der meiste "rechtliche" Kram wird vom Steuerberater mit erledigt. In der Hoffnung auf ein wenig mehr Licht im Dunkel, mit freundlichen Grüßen, SGBII
Hallo, wenn es nicht mehr als 30 Std/ Wo sind u der Ag zustimmt ist das möglich Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
In der Elternzeit kann man zwischen 15-30 Std pro Woche in TZ arbeiten, entweder beim eigenen AG oder bei einem fremden AG mit Zustimmung des eigenen AGs. Bufdi ist eine zeitfüllende Angelegenheit, es ist wie eine Vollzeitbeschäftigung, auch wenn es nur mit einem Taschengeld vergütet wird. Aus meiner Sicht geht das am Ziel der Elternzeit vorbei, die ja ist, mehr Zeit mit seinem Kind oder seinen Kindern verbringen zu können. Als Bufdi ist man auch versichert. Ich kann nicht erkennen, dass man beides miteinander verkoppeln kann und ich könnte verstehen, wenn der AG dabei nicht zustimmen würde. Würde er jedoch zustimmen, dann brauchst du dafür keine Elternzeit, das kann man auch regeln, indem man das Arbeitsverhältnis ein Jahr ruhen läßt.
SGBII
Bufdi für über 27jährige kann in TZ gemacht werden, hierfür sind mind. 20,5 Stunden zu leisten. Natürlich wird das Taschengeld dann nur anteilig gezahlt. Außerhalb der Elternzeit muss der Arbeitgeber einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses aber nicht zustimmen. Somit würde ich meinen Vertrag riskieren, was ich ja nicht will. Daher ist diese Lösung, das Bufdi im dritten Jahr der EZ zu machen, eigentlich perfekt. Ob ich bei einem anderen AG in Teilzeit arbeiten gehe oder ein Bufdi mache, das sollte dann dem Haupt-Arbeitgeber wohl egal sein. Aber es nützt der Gesellschaft und mir, weil ich etwas komplett anderes als "normal" machen kann. In beiden Fällen muss das Kind fremdbetreut werden. Wenn also das eine geht, sollte doch eigentlich das andere auch gehen. Im übrigen ist es sehr schwer, einen Kita-Platz für über 3-jährige zu bekommen, weil der Staat höhere Zuschüsse für U3 zahlt. Wenn ich also die Kleine nicht mit zwei Jahren gebe, dann verschlechtere ich sogar unsere Situation.
Tina_33
Irgendwie versteh ich es noch nicht so ganz...wenn jemand arbeiten muss, um über die Runden zu kommen, muss das Kind in die Kita, ok...aber um einen Bufdi zu machen?? Dafür willst du dein kleines Kind fremdbetreuen lassen? Na ja, deine Entscheidung.
sterntaler82
Ich glaub ich habe es verstanden. sie wohnt in einer Gegend wo man ab drei, also Ü3 kaum chancen auf einen kita platz hat und sie arbeitet bei einem kleinen Arbeitgeber der ihr keine Teilzeitstelle anbieten muss weil zu wenig Mitarbeiter. Also will sie einen Bufdi in Teilzeit machen um ab 3 eine sichere Betreuung zu haben. Hier in der Gegend hat man ähnliche probleme entweder man gibt sein kind mit 2 in die kita und kann dann etwas aussuchen was die Einrichtung angeht oder man hat erst wieder mit 5 (ein jahr vor der Einschulung ) wieder die Möglichkeit sein kind vernüftig unterzubringen. Die 3 und 4 jährigen will keiner weil es für die weniger zuschüsse gibt.
SGBII
Mein Kind wird zwei Jahre alt und ist somit nicht mehr sooo klein. Und zweitens geht es hier nicht darum, warum ich das machen will, sondern darum, dass ich rechtliche Hilfe suche, wie ich das hinkriegen kann und wissen möchte, worauf ich ggf. achten muss. Ich hoffe, dass Frau Bader mir etwas mehr sagen kann.
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