Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bürgergeld in Elternzeit

Frage: Bürgergeld in Elternzeit

Lilly M.

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Guten Tag, mein Kind ist bereits 3 und ich habe nochmal 2 Monate Elternzeit beim Arbeitgeber beantragt. Ich habe beim Jobcenter angerufen, ob ich Bürgergeld für diese Zeit beantragen kann, was bejaht wurde. Nun habe ich gelesen, dass man nur Anspruch hat, wenn man Teilzeit arbeiten geht. Ist das so richtig? Da ich alleinerziehend bin und somit kein Verdienst habe (bin aber sonst festangestellt in Teilzeit), wäre das natürlich eine kleine Katastrophe, da die Elternzeit bereits genehmigt ist. Die Elternzeit wollte ich nutzen, mich mehr mit meinem Kind zu beschäftigen, wegen Trennung und Umzug in eine andere Stadt. Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, ein solcher Anspruch besteht nicht. Das Kind ist 3 und kann fremdbetreut werden. Liebe Grüße NB


Cpt_Elli

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Bürgergeld bekommst du dann, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Die Allgemeinheit zahlt nicht für 3 Jahre+ daheim bleiben. Du hast seit dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Anspruch auf Fremdbetreuung. Man kann sich trotzdem "mit dem Kind beschäftigen", gelingt anderen Alleinerziehendenden auch. Warum das bisher unterblieben ist, musst du dir überlegen.


Sternenschnuppe

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Ja. Beantragen kannst Du das, das stimmt schon. Es wird aber nicht genehmigt werden. Bürgergeld ist zur kurzfristigen Überbrückung unverschuldeter Notlagen! Deine ist absichtlich herbeigeführt. Du hast Arbeit und Betreuung. Seid ihr schon umgezogen? Wenn nein, kläre vorher wie Du das finanzierst und wie das Kind betreut wird.


Lilly M.

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Ich arbeite seit 2 Jahren in Teilzeit, war also nicht arbeitslos. Ich dachte, da mir 3 Jahre Elternzeit zustehen und ich bisher nur 1 Jahr genommen habe, kann ich nochmal Elternzeit nehmen. Mein Kind geht auch in dieser Zeit in die Kita. Meine Frage war, ob ich Bürgergeld beantragen kann für die Elternzeit, weil es vom Amt bejaht wurde, ich jetzt aber gelesen habe, dass man in Arbeit sein muss, um was zu erhalten.


Sternenschnuppe

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Noch einmal. Bürgergeld ist für unverschuldete! Notlagen. Du hast keine. Alle anderen müssen auch wieder arbeiten nach dem Elterngeld, es sei denn sie finanzieren das alleine. Dein Vorhaben ist ganz schön dreist, aber das möchtest Du nicht hören.


Rosa-Lotta

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Liebe Lilly M.,  ich hoffe es hat noch geklappt mit der Beantragung vom Bürgergeld. Wenn Ihnen vom Amt gesagt wurde, dass es geht, würde ich es zumindest probieren. Achtung, selbst beim Amt gibt es häufig falsche Bescheide, holen Sie sich Beratung bei ProFamilia und Co, die reichen dann ggf. mit Ihnen Widerspruch ein und oft kommt die Bewilligung dann doch.  Mir blutet das Herz, wenn ich hier diese sarkastischen Antworten lese. Wenn Sie sich Zeit für sich und ihr Kind nehmen, besonders in so einer anstrengenden Umbruchsituation, ist das ein Geschenk an die Gesellschaft. Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern nehmen in den letzten Jahren immer mehr zu, die Kinder bekommen den Stress unserer Gesellschaft voll ab. Wenn Sie sich jetzt Zeit für Ihr Kind nehmen, ist es das Beste was Sie tun können und eine Investition in die Zukunft. Vielen Dank für Ihre (unbezahlte) Arbeit für die Gesellschaft und alles Gute für Sie und Ihre Familie.  Den Menschen, die Sie hier so abwerten wünsche ich Milde für sich selbst. Sicher leiden Sie selbst unter starkem Stress. Auch Ihnen alles Gute.  Mfg


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