Lilly M.
Guten Tag, mein Kind ist bereits 3 und ich habe nochmal 2 Monate Elternzeit beim Arbeitgeber beantragt. Ich habe beim Jobcenter angerufen, ob ich Bürgergeld für diese Zeit beantragen kann, was bejaht wurde. Nun habe ich gelesen, dass man nur Anspruch hat, wenn man Teilzeit arbeiten geht. Ist das so richtig? Da ich alleinerziehend bin und somit kein Verdienst habe (bin aber sonst festangestellt in Teilzeit), wäre das natürlich eine kleine Katastrophe, da die Elternzeit bereits genehmigt ist. Die Elternzeit wollte ich nutzen, mich mehr mit meinem Kind zu beschäftigen, wegen Trennung und Umzug in eine andere Stadt. Vielen Dank.
Hallo, nein, ein solcher Anspruch besteht nicht. Das Kind ist 3 und kann fremdbetreut werden. Liebe Grüße NB
Cpt_Elli
Bürgergeld bekommst du dann, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Die Allgemeinheit zahlt nicht für 3 Jahre+ daheim bleiben. Du hast seit dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Anspruch auf Fremdbetreuung. Man kann sich trotzdem "mit dem Kind beschäftigen", gelingt anderen Alleinerziehendenden auch. Warum das bisher unterblieben ist, musst du dir überlegen.
Sternenschnuppe
Ja. Beantragen kannst Du das, das stimmt schon. Es wird aber nicht genehmigt werden. Bürgergeld ist zur kurzfristigen Überbrückung unverschuldeter Notlagen! Deine ist absichtlich herbeigeführt. Du hast Arbeit und Betreuung. Seid ihr schon umgezogen? Wenn nein, kläre vorher wie Du das finanzierst und wie das Kind betreut wird.
Lilly M.
Ich arbeite seit 2 Jahren in Teilzeit, war also nicht arbeitslos. Ich dachte, da mir 3 Jahre Elternzeit zustehen und ich bisher nur 1 Jahr genommen habe, kann ich nochmal Elternzeit nehmen. Mein Kind geht auch in dieser Zeit in die Kita. Meine Frage war, ob ich Bürgergeld beantragen kann für die Elternzeit, weil es vom Amt bejaht wurde, ich jetzt aber gelesen habe, dass man in Arbeit sein muss, um was zu erhalten.
Sternenschnuppe
Noch einmal. Bürgergeld ist für unverschuldete! Notlagen. Du hast keine. Alle anderen müssen auch wieder arbeiten nach dem Elterngeld, es sei denn sie finanzieren das alleine. Dein Vorhaben ist ganz schön dreist, aber das möchtest Du nicht hören.
Rosa-Lotta
Liebe Lilly M., ich hoffe es hat noch geklappt mit der Beantragung vom Bürgergeld. Wenn Ihnen vom Amt gesagt wurde, dass es geht, würde ich es zumindest probieren. Achtung, selbst beim Amt gibt es häufig falsche Bescheide, holen Sie sich Beratung bei ProFamilia und Co, die reichen dann ggf. mit Ihnen Widerspruch ein und oft kommt die Bewilligung dann doch. Mir blutet das Herz, wenn ich hier diese sarkastischen Antworten lese. Wenn Sie sich Zeit für sich und ihr Kind nehmen, besonders in so einer anstrengenden Umbruchsituation, ist das ein Geschenk an die Gesellschaft. Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern nehmen in den letzten Jahren immer mehr zu, die Kinder bekommen den Stress unserer Gesellschaft voll ab. Wenn Sie sich jetzt Zeit für Ihr Kind nehmen, ist es das Beste was Sie tun können und eine Investition in die Zukunft. Vielen Dank für Ihre (unbezahlte) Arbeit für die Gesellschaft und alles Gute für Sie und Ihre Familie. Den Menschen, die Sie hier so abwerten wünsche ich Milde für sich selbst. Sicher leiden Sie selbst unter starkem Stress. Auch Ihnen alles Gute. Mfg
Ähnliche Fragen
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt? wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...
Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...
Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...
Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz. Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026. Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung