Hallo Frau Bader, die Bemessungsgrenze für das Elterngeld liegt ja neuerdings bei 175 000 Euro steuerbares Einkommen. Wir denken über ein 2. Kind nach. Dieses Jahr würden wir noch drunter liegen, nächstes Jahr drüber. Zählt für das Elterngeld nur das Vorjahr? danke und vg J