Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bitte nochmal wegen Elterngeld

Frage: Bitte nochmal wegen Elterngeld

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, erstmal vielen Dank für Ihre Antwort. Leider konnte ich mit der Auskunft nicht viel anfangen. Sie meinten zu meiner u.g. Frage, dass die letzten 2 Monate genommen werden und die ALG 1-Zeit mit 0 gerechnet wird. Heißt das also, ich bekomme 67 % von dem Einkommen Juli 10/Juni 10 und ich habe durch das ALG 1 keine Nachteile bzw. Abzüge? Auch wenn ich ja effektiv vor der Arbeitslosigkeit keine 12 Monate gearbeitet habe? :Mir stellt sich die Frage nach der Berechnung des Elterngeldes in meinem Fall. Ich war befristet beschäftigt (35 h/Woche) vom 09.11.2009 bis 31.07.2010. Seit dem 01.08.2010 beziehe ich Arbeitslosengeld 1. ET ist der 13.01.2011. Ist es korrekt, dass sich das Elterngeld also bei mir aus dem Verdienst Jan 10 bis Juli 10 sowie aus AG1 Aug 10 bis Dez 10 errechnet? Vielen Dank vorab! Stefanie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nein. Es werden sozusagen die Verdienste der letzten 12 Mo. genommen. Die Zeit von ArbGeld I zählen mit o € rechnen Sie doch mal bei www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Stefanie :) für die Berechnung des Elterngeldes werden Dir nur Monate angerechnet in denen Du nicht arbeitslos warst oder Krankengeld bezogen hast. Wenn Du jetzt also von den 12 Monaten vor der Geburt 8 Monate gearbeitet hast, und z.B. 2000€ netto pro Monat bekommen hast und 4 arbeitlos warst, dann wird (8x2000€+4x0€) / 12 gerechnet --> ca. 1333,33€. Davon bekommst Du dann ca. 67% --> ca. 893,33€ bei voller Auszahlung (also ohne Strecken des Elterngeldes). Wärst Du nicht arbeitslos gewesen, würdest Du ca. 1340€ bekommen (bei dem Rechenbeispiel von oben). LG Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Sabine, vielen Dank für Dein Rechenbeispiel und die Erklärung dazu. Jetzt hab auch ich es verstanden :-) Liebe Grüße Stefanie


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...

Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet.  Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze.  Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße  Maria

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt.  Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...

Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Liebe Frau Bader,  ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll.  1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...