Natascia
Hallo, ich möchte 24 Monate in Elternzeit gehen, d.h. Ich bekommen Elterngeldplus. Mein Mann möchte auch zwei Monate Elternzeit (am Stück) nehmen, aber erst an dem ca 21 Lebensmonat des Kindes, geht das oder muss er seine zwei Monate im ersten Lebensjahr nehmen? Und was bekommt er dann Basis Elterngeld oder auch Elterngeldplus? Vielen Dank!
Hallo, Sie haben zusammen 14 Mo EG-Anspruch. Diese können Sie aufteilen wie Sie wollen, die Monate mit MG werden aber automatisch Ihnen zugerechnet. Sie haben also idR 12 Mo frei zu verteilen. Sie können außerdem für jeden Monat wählen, ob Sie Basis EG oder EG Plus wählen. Wichtig ist, dass Ihr Mann, wenn er nur zwei Basis-Monate nehmen will, diese in Lebensmonaten des Kindes nimmt. Bis zum 14. Lebensmonat. Ihnen bleiben dann 10 Basis- oder 20 EG-Plus Monate. Liebe Grüße NB
Suomi
Wenn er Elterngeld möchte, muss er die innerhalb der ersten 14 Lebensmonate nehmen. Im übrigen wirst Du wahrscheinlich nicht auf 24 Monate Elterngeldplus kommen, da in der Regel die ersten beiden Lebensmonate als Basiselterngeld automatisch gerechnet werden und mit dem Mutterschutzlohn verrechnet werden.
Ani123
Ich habe gerade nochmal nachgelesen unter elterngeld.net. EZ stehen jedem Elternteil 36 Monate zu welche bis zum 8. Geburtstag genommen werden kann. "Mütter, die nach der Entbindung die sog. Mutterschaftsleistungen erhalten, müssen für die ersten Lebensmonate ihres Kindes, die von diesen Leistungen >>betroffen< < sind, zwingend das Basiselterngeld beantragen." Basis-EG kann nur in den ersten 14. Lebensmonaten genommen werden. "Anders als das Basiselterngeld darf das Elterngeld Plus auch nach dem 14. Lebensmonat beantragt werden. Allerdings muss sich ab dem 15. Lebensmonat mindestens ein Elternteil durchgängig in Elterngeld Plus Bezug befinden, damit der andere Elternteil seine Bezugsmonate mit Elterngeld Plus auch nach dem 15. Lebensmonat in Anspruch nehmen kann." "Für Eltern, die sich zeitweise die Erziehung- und Erwerbsarbeit teilen, gibt es jeweils vier Partnerschaftsbonusmonate. Diese Partnerschaftsbonusmonate werden nur in Form von Elterngeld Plus gewährt. Voraussetzung ist, dass die Eltern gleichzeitig in vier aufeinanderfolgenden Monaten 25 bis 30 Wochenstunden teilerwerbstätig sind. Die Inanspruchnahme der der Partnerschaftsbonusmonate ist nach dem 14. Lebensmonat des Kindes nur dann möglich, wenn sich ab dem 15. Lebensmonat mindestens ein Elternteil durchgängig in Elterngeld Plus Bezug befindet." In ihrem Fall werden vermutlich die ersten 1-3 Lebensmonate mit Mutterschaftsleistungsbezug sein. Sie müssen für die Zeit Basis-EG beantragen. Die übrigen 9-10 Monate könnem sie in EGplus nehmen. Das entspricht 18 oder 20 Monate, somit bis zum 20. oder 22. Lebensmonat des Kindes. Der KV kann, wie von ihnen genannt, z. B. im 21. Monat EGplus beziehen. Wenn sie nicht die Partnerschaftsbonusmonate in Anspruch nehmen muss er den 2. Monat EGplus spätestens im 23. Lebensmonat nehmen. Nehmen Sie die Partnerschaftsbonusmonate in Anspruch muss er den 22. Lebensmonat nehmen. Während dem Bezug von EGplus kann bis zu 32 Wochenstunden gearbeitet werden. Nehmen Sie die Partnerschaftsbonusmonate in Anspruch beziehen sie und der KV in den 23. bis 26. Lebensmonat EGplus und arbeiten zwischen 25 bis 30 Wochenstunden.
Mitglied inaktiv
@ Ani du vermischt PartnerschaftsBONUSmonate mit den PARTNERmonaten. In den Bonusmonaten müssen beide arbeiten. Die PARTNERmonate sind die Monate nach der Geburt, wo die Mutter z.b. 12 Basis Monate wählt und der Partner zwei.
Ähnliche Fragen
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%. Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mutterschaftsgeld Berechnung bei 3. Kind
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben