Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bis zu welchem Lebensmonat kann der Mann zusätzlich in Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bis zu welchem Lebensmonat kann der Mann zusätzlich in Elternzeit?

Natascia

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Hallo, ich möchte 24 Monate in Elternzeit gehen, d.h. Ich bekommen Elterngeldplus. Mein Mann möchte auch zwei Monate Elternzeit (am Stück) nehmen, aber erst an dem ca 21 Lebensmonat des Kindes, geht das oder muss er seine zwei Monate im ersten Lebensjahr nehmen? Und was bekommt er dann Basis Elterngeld oder auch Elterngeldplus? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben zusammen 14 Mo EG-Anspruch. Diese können Sie aufteilen wie Sie wollen, die Monate mit MG werden aber automatisch Ihnen zugerechnet. Sie haben also idR 12 Mo frei zu verteilen. Sie können außerdem für jeden Monat wählen, ob Sie Basis EG oder EG Plus wählen. Wichtig ist, dass Ihr Mann, wenn er nur zwei Basis-Monate nehmen will, diese in Lebensmonaten des Kindes nimmt. Bis zum 14. Lebensmonat. Ihnen bleiben dann 10 Basis- oder 20 EG-Plus Monate. Liebe Grüße NB


Suomi

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Wenn er Elterngeld möchte, muss er die innerhalb der ersten 14 Lebensmonate nehmen. Im übrigen wirst Du wahrscheinlich nicht auf 24 Monate Elterngeldplus kommen, da in der Regel die ersten beiden Lebensmonate als Basiselterngeld automatisch gerechnet werden und mit dem Mutterschutzlohn verrechnet werden.


Ani123

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Ich habe gerade nochmal nachgelesen unter elterngeld.net. EZ stehen jedem Elternteil 36 Monate zu welche bis zum 8. Geburtstag genommen werden kann. "Mütter, die nach der Entbindung die sog. Mutterschaftsleistungen erhalten, müssen für die ersten Lebensmonate ihres Kindes, die von diesen Leistungen >>betroffen< < sind, zwingend das Basiselterngeld beantragen." Basis-EG kann nur in den ersten 14. Lebensmonaten genommen werden. "Anders als das Basiselterngeld darf das Elterngeld Plus auch nach dem 14. Lebensmonat beantragt werden. Allerdings muss sich ab dem 15. Lebensmonat mindestens ein Elternteil durchgängig in Elterngeld Plus Bezug befinden, damit der andere Elternteil seine Bezugsmonate mit Elterngeld Plus auch nach dem 15. Lebensmonat in Anspruch nehmen kann." "Für Eltern, die sich zeitweise die Erziehung- und Erwerbsarbeit teilen, gibt es jeweils vier Partnerschaftsbonusmonate. Diese Partnerschaftsbonusmonate werden nur in Form von Elterngeld Plus gewährt. Voraussetzung ist, dass die Eltern gleichzeitig in vier aufeinanderfolgenden Monaten 25 bis 30 Wochenstunden teilerwerbstätig sind. Die Inanspruchnahme der der Partnerschaftsbonusmonate ist nach dem 14. Lebensmonat des Kindes nur dann möglich, wenn sich ab dem 15. Lebensmonat mindestens ein Elternteil durchgängig in Elterngeld Plus Bezug befindet." In ihrem Fall werden vermutlich die ersten 1-3 Lebensmonate mit Mutterschaftsleistungsbezug sein. Sie müssen für die Zeit Basis-EG beantragen. Die übrigen 9-10 Monate könnem sie in EGplus nehmen. Das entspricht 18 oder 20 Monate, somit bis zum 20. oder 22. Lebensmonat des Kindes. Der KV kann, wie von ihnen genannt, z. B. im 21. Monat EGplus beziehen. Wenn sie nicht die Partnerschaftsbonusmonate in Anspruch nehmen muss er den 2. Monat EGplus spätestens im 23. Lebensmonat nehmen. Nehmen Sie die Partnerschaftsbonusmonate in Anspruch muss er den 22. Lebensmonat nehmen. Während dem Bezug von EGplus kann bis zu 32 Wochenstunden gearbeitet werden. Nehmen Sie die Partnerschaftsbonusmonate in Anspruch beziehen sie und der KV in den 23. bis 26. Lebensmonat EGplus und arbeiten zwischen 25 bis 30 Wochenstunden.


Mitglied inaktiv

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@ Ani du vermischt PartnerschaftsBONUSmonate mit den PARTNERmonaten. In den Bonusmonaten müssen beide arbeiten. Die PARTNERmonate sind die Monate nach der Geburt, wo die Mutter z.b. 12 Basis Monate wählt und der Partner zwei.


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