Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bin ich zu Arbeitslosengeld berechtigt?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bin ich zu Arbeitslosengeld berechtigt?

Daeva

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Hallo Frau Bader, vor meiner Schwangerschaft habe ich zunächst 5 Monate Teilzeit als Werkstudent gearbeitet. In dieser Zeit habe ich keinen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gezahlt. Dann wurde ich in ein Vollzeitarbeitsverhältnis übernommen und habe 8 Monate lang in die Versicherung eingezahlt. Vorher habe ich studiert. Vor meinem Studium habe ich bereits 4 Jahre lang Vollzeit gearbeitet (von 2004 bis 2008). In der Zwischenzeit habe ich nie Leistungen in Anspruch genommen. In der Zwischenzeit ist nun mein Arbeitsvertrag ausgelaufen, und nach Ende der Elternzeit (bzw. wenn kein Elterngeld mehr gezahlt wird) werde ich arbeitslos sein. Bin ich nun berechtigt, Bezüge zu erhalten? Oder stehe ich dann quasi ohne Geld da? Vielen Dank für ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entscheidend ist, ob Sie die Anwartschaften erfüllen. lesen Sie dazu beim Ministerium: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Anwartschaftszeit.html Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und Kinderbetreuung nachweisen kannst, dann sollten die 8 Monate für ein paar Monate ALG1 ausreichen. Ansonsten ist nach dem Elterngeld der Vater des Kindes zuständig. Stichwort : Betreuungsunterhalt


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