Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, Angang September habe ich mich nach meiner Elternzeit beim AA arbeitssuchend gemeldet (Teilzeit 15-20 Stunden) und beziehe seitdem ALG I für ein Jahr (bis August 2008). Kurz danach stellte ich die Schwangerschaft fest, habe diese aber noch nicht gemeldet, weil es sonst noch niemand weiß und ich letztes Jahr eine FG hatte - da wartet man mit den positiven Nachrichten lieber ab. Zur Zeit besuche ich eine vom AA finanzierte Schulung (EDV). Meine Fragen: Bin ich überhaupt noch vermittelbar ? Kann das ALG eingestellt werden ? Muß ich mich weiter bewerben und soll bei den Gesprächen die Schwangerschaft ansprechen oder nicht ? Ist es sinnvoller, das ALG für die Zeit nach der nächsten Elternzeit "aufzusparen" oder habe ich dann wieder Anspruch auf ein Jahr ALG ? Noch zur Info: ALG II würde ich nicht bekommen, da mein Mann zum Glück "zu viel" verdient. Ich hoffe, das waren nicht zu viele Fragen ! LG Ulla
Hallo, grds. können Sie als Schwangere/ mit Kind als arbeitssuchend anerkannt werden. Dann sind Sie beitragsfrei KK versichert u erhalten Arbeitslosengeld bzw Arbeitslosenhilfe (bei Bedürftigkeit). Sie sollten dies aber, wie auch bei einem AG, unverzüglich melden. Sie bekommen als Mutterschaftsgeld das ArbGeld weiter, aber von der KK. Bei einem BV erhalten Sie ebenfalls die Leistungen weiter. Problematisch ist, dass Sie, sobald das (weitere) Kind da ist, nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Jetzt erstmal ganz langsam, keine Panik. Du kannst ganz normal dem AA melden, dass du schwanger bist. Selbstverständlich bekommst du dein Geld auch weiter, du bist ja noch theoretisch vermittelbar. Selbst wenn du ein Beschäftigungsverbot bekommen würdest, würde das Alg weiterlaufen. Die Schulung musst du leider auch machen, sonst können sie dir das Geld sperren. Bewerben musst du dich auch, denn du musst dich trotz SS weiter um Arbeit bemühen. Selbstredend wird dich keiner einstellen, bewerben musst du dich trotzdem. Du kannst dich auch abmelden um deinen Anspruch aufzubewahren. Kein Thema. Aber dann darfst du für das nächste Kind max. 2 Jahre in Elternzeit gehen, sonst ist dein Anspruch verfallen. Worauf auch noch hinzweisen wäre, wenn du dich abmeldest, wirst du nur den Mindestsatz an Elterngeld bekommen. Vielleicht bekommst du durch Alg-I-Bezug ja mehr, das weiß ich jetzt allerdings nicht. Wenn du jetzt dein Alg aufbrauchst, bekommst du nach der nächsten Elternzeit kein Alg mehr, da du mindestens 1 Tag vor der Elternzeit versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein musst. Ich hoffe, dir ein bisschen geholfen zu haben. LG Arlett
Mitglied inaktiv
Liebe Arlett Danke für deine informative Antwort ! Weiß Du auch, ob das ALG auf das Elterngeld angerechnet wird ? Elterngeld würde ich sowieso nur in der Mindesthöhe erhalten, das ALG ist nicht besonders hoch, da es ja nur für 15 Wochenstd. ausgerechnet wurde (knapp unter 400,--)und die Berechnung nur nach fiktiven Werten erfolgt ist. Lg Ulla
Mitglied inaktiv
Wenn du in Elternzeit bist, kannst du kein Alg I bekommen. Du musst vermittelbar sein (dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen) und wenn du Elterngeld beziehst, bist du das nicht. LG Arlett
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