Häschen2017
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich der Anzahl der Bezugsmonate für unser 2.Kind. Hier kurz zu den Daten: Das erste Kind wurde am 01.10.2017 geboren. Der Mutterschutz war vom 17.08.17 - 26.11.2017. Ich hatte für meinen Sohn 2 Jahre EZ beantragt und das EG gesplittet auf die 2 Jahre. Nun erwarte ich im Mai unser zweites Kind. Ich habe die EZ für meinen Sohn zu Beginn des neuen Mutterschutz für das jetzige Kind vorzeitig beendet, sodass ich den vollen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld habe. Auch habe ich das letzte EG bis zum 31.03.19 aufgrund des neuen Mutterschutzes erhalten (hab dann die "Rest"Monate ausbezahlt bekommen). Ich habe in der ersten EZ nicht gearbeitet (nur EG erhalten) Jetzt habe ich mal (versucht) auszurechnen, wieviel Bezugsmonate mir von meinem Gehalt vor der ersten Geburt für das zweite EG zustehen. Ich bin zu folgendem Ergebnis gekommen und würde gerne wissen, ob ich damit richtig liege :). Mai 19 keine Berücksichtigung (wg. MuSch 2. Kind) April 19 keine Berücksichtigung (wg. MuSch 2. Kind) März 19 - Dez 18 Berücksichtigung (Nullrunden) Nov 18 - Dez 17 keine Berücksichtigung (EG 1. Kind) Nov 17 - Aug 17 keine Berücksichtigung (MuSch 1.Kind) Juli 17 - Dez 16 Berücksichtigung (Gehalt vor der 1.Geburt) Somit würde ich auf 4 Monate mit kein Einkommen und 8 Monate mit meinem Gehalt vor der 1.Geburt kommen. Wäre das so richtig? Die Höhe des EG würde sich doch dann wie folgt berechnen: 8 x durchschnittliches Gehalt / 12 davon dann 65% + den Geschwisterbonus = EG monatlich für 12 Monate Dann durch 2 teilen wenn man das EG wieder splittet (werde bis Ende Dez 2020 in EZ gehen und ab Jan 2021 wieder Arbeiten). Das bedeutet dass ich 17 Monate das gesplittet EG für das 2. Kind bekomme? Ist das so korrekt? Muss man der Elterngeldstelle dann noch zu dem Antrag den Nachweis von den 8 Monaten sowie den Arbeitgeberanteil für das erneute Mutterschutzgeld beilegen? Vielen Dank für Ihre Hilfe und entschuldigen Sie den langen Text. Wollte kein Detail auslassen :). Viele Grüße und eine schöne Woche Häschen
Felica
Nicht zu lange splitten! Du verlierst sonst den Geschwisterbonus ab dem Moment wo das ältere Kind seinen 3ten Geburtstag hat. Den hast du nämlich auch noch zusätzlich. Deshalb auch mein Hinweis so groß werden die Verluste nicht werden. Mit EG Plus beim großen werden 14 Monate EG ausgeklammert. Dazu April und Mai wegen Mutterschutz für Nr. 2. Wenn Kind 1 im Oktober 17 geboren wäre also nur Januar- März jeweils eine Nullrunde. EG wird im voraus bezahlt, deshalb müsse November und Dezember noch ausgeklammert werden, nicht nur November.
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