Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bezugsmonate Elterngeld für das 2.Kind

Frage: Bezugsmonate Elterngeld für das 2.Kind

Häschen2017

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich der Anzahl der Bezugsmonate für unser 2.Kind. Hier kurz zu den Daten: Das erste Kind wurde am 01.10.2017 geboren. Der Mutterschutz war vom 17.08.17 - 26.11.2017. Ich hatte für meinen Sohn 2 Jahre EZ beantragt und das EG gesplittet auf die 2 Jahre. Nun erwarte ich im Mai unser zweites Kind. Ich habe die EZ für meinen Sohn zu Beginn des neuen Mutterschutz für das jetzige Kind vorzeitig beendet, sodass ich den vollen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld habe. Auch habe ich das letzte EG bis zum 31.03.19 aufgrund des neuen Mutterschutzes erhalten (hab dann die "Rest"Monate ausbezahlt bekommen). Ich habe in der ersten EZ nicht gearbeitet (nur EG erhalten) Jetzt habe ich mal (versucht) auszurechnen, wieviel Bezugsmonate mir von meinem Gehalt vor der ersten Geburt für das zweite EG zustehen. Ich bin zu folgendem Ergebnis gekommen und würde gerne wissen, ob ich damit richtig liege :). Mai 19 keine Berücksichtigung (wg. MuSch 2. Kind) April 19 keine Berücksichtigung (wg. MuSch 2. Kind) März 19 - Dez 18 Berücksichtigung (Nullrunden) Nov 18 - Dez 17 keine Berücksichtigung (EG 1. Kind) Nov 17 - Aug 17 keine Berücksichtigung (MuSch 1.Kind) Juli 17 - Dez 16 Berücksichtigung (Gehalt vor der 1.Geburt) Somit würde ich auf 4 Monate mit kein Einkommen und 8 Monate mit meinem Gehalt vor der 1.Geburt kommen. Wäre das so richtig? Die Höhe des EG würde sich doch dann wie folgt berechnen: 8 x durchschnittliches Gehalt / 12 davon dann 65% + den Geschwisterbonus = EG monatlich für 12 Monate Dann durch 2 teilen wenn man das EG wieder splittet (werde bis Ende Dez 2020 in EZ gehen und ab Jan 2021 wieder Arbeiten). Das bedeutet dass ich 17 Monate das gesplittet EG für das 2. Kind bekomme? Ist das so korrekt? Muss man der Elterngeldstelle dann noch zu dem Antrag den Nachweis von den 8 Monaten sowie den Arbeitgeberanteil für das erneute Mutterschutzgeld beilegen? Vielen Dank für Ihre Hilfe und entschuldigen Sie den langen Text. Wollte kein Detail auslassen :). Viele Grüße und eine schöne Woche Häschen


Felica

Beitrag melden

Nicht zu lange splitten! Du verlierst sonst den Geschwisterbonus ab dem Moment wo das ältere Kind seinen 3ten Geburtstag hat. Den hast du nämlich auch noch zusätzlich. Deshalb auch mein Hinweis so groß werden die Verluste nicht werden. Mit EG Plus beim großen werden 14 Monate EG ausgeklammert. Dazu April und Mai wegen Mutterschutz für Nr. 2. Wenn Kind 1 im Oktober 17 geboren wäre also nur Januar- März jeweils eine Nullrunde. EG wird im voraus bezahlt, deshalb müsse November und Dezember noch ausgeklammert werden, nicht nur November.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...

Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld.  Kind 1 kam ende Oktober 25.  Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...

Guten Tag, wenn ich nach 14 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug (bis September 26) von Kind 1 (Geburt 2025) ALG 1 beziehe, mir nebenbei eine Selbstständigkeit für 2027 aufbaue und erneut schwanger werde (Geburt Ende 27), wird dann zur Berechnung des erneuten Elterngeldes das letzte Steuerjahr also 2026 herangezogen, welches ich auf Antrag wegen ...

Hallo,  Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst)  Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...

Hallo,  Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst)  Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...