Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bezahlung in und nach der Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bezahlung in und nach der Schwangerschaft

DonDK

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Hallo Frau Bader! Ich hoffe sie können mir helfen. Ich bin unbefristet angestellt seit 2010. im Gesundheitswesen. dann wurde ich schwanger und musste direkt ins Berufsverbot (das ist so intern geregelt. jede schwangere muss sofort ins BerufsverbOtto). ich habe also im BV meine volles Gehalt weiter bezahlt bekommen. habe 2 Jahre EZ genommen aber nach 1. Jahr im selben Betrieb auf 400 Euro angefangen. musste dafür einen Vertrag unterschreiben der auf 1. Jahr geht. dieser endet im April 2013. meine Elternzeit geht bis März 2013. hab meine Elternzeit jetzt aber nochmal verlängert bis März 2014. da wir ein zweites Kind planen ist meine Frage, ob ich Geld im BerufsVerbot bekomme? wenn ja wie viel? mir wurde gesagt falls ich schwanger werden sollte würde ich im BV So viel Geld bekommen wie ich damals bei dem 100% Vertrag bekommen habe. da dieser wohl noch gilt und nur durch die Elternzeit ruht. stimmt das? oder bekomme ich weiterhin die 400 Euro im BV? Oder gar nichts? und wie ist das wenn ich ein zweites Kind bekomme während der Elternzeit vom 1. Kind. verfällt die Rest Elternzeit vom 1. Kind dann? und habe ich dann auch wieder Anspruch auf 3. Jahre EZ beim 2.Kind ohne zwischendurch arbeiten zu müssen? ich hoffe sie verstehen was ich meine und können mir helfen. ich mache mir viele Gedanken darüber. MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie werden so behandelt, wie ohne BV. Wenn Sie also in Elternzeit wären, bekommen Sie auch keinen Lohn. Liebe Grüße, NB


SumSum076

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Wenn du "nur" in Elternzeit bist, erhältst während einer erneuten Schwangerschaft keinen BV-Lohn. Hast du einen 400-Euro-Job, dann bekommst du den Lohn daraus, bei einer neuen Schwangerschaft. Kommt dein zweites Kind während der EZ fürs 1. Kind zur Welt, dann läuft, wenn du nichts weiter machst, die EZ ganz normal weiter. Es macht aber Sinn, in diesem Fall die EZ fürs 1. Kind pünktlich zum Beginn des neuen Mutterschutzes zu beenden. Dann würdest du nämlich auf deinen alten Vertrag (Vollzeit) zurückfallen und das volle Mutterschaftsgeld erhalten. Dann solltest du nach der Geburt Elternzeit fürs 2. Kind nehmen und die "freigewordene" EZ für Kind 1 anhängen. Gruß Sabine


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