Mitglied inaktiv
Ich bin im Moment etwas ratlos. Ich bin jetzt noch bis 30.9.2002 ohne Bezüge beurlaubt. Jetzt bin ich schwanger geworden. Das Kind kommt voraussichtlich am 16.7.2002 auf die Welt. Meine Dienststelle weiss es bisher nicht. Muss ich das jetzt schon melden ? Ich muss bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der Beurlaubung einen Antrag auf Verlängerung stellen oder erklären, dass ich den Dienst nach Ablauf des Urlaubs wieder aufnehme. Jetzt meine eigentliche Frage: Bei dem errechneten Geburtstermin wäre ja der Mutterschutz bis Mitte September. Ich müsste ja sowieso erst am 1.10.2002 meinen Dienst antreten. Ich möchte aber gleich in Erziehungsurlaub gehen! Muss ich nun in die Erklärung schreiben, dass ich grundsätzlich meinen Dienst wieder antreten würde aber gleichzeitig ab 1.10.2002 Erziehungsurlaub beantrage. Oder muss ich schreiben, dass ich den Dienst nicht antreten möchte und Erziehungsurlaub beantrage ? Ich hoffe Sie können mir helfen, denn ich weiss echt nicht wie ich die Erklärung formulieren soll - danke schon mal.
Hallo, es kommt auch auf das jeweilige Beamtenrecht an. Denke aber, dass Sie den Dienst wieder antreten und direkt in den EU gehen können. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ganz einfach Dienstherrn sofort über die bestehende Schwangerschaft informieren, nach der Geburt ganz normal mitteilen, dass man in den EU gehen will.Meine Dienststelle hat in im selben Fall direkt gefragt, ob nach der geburt der Eu beginnen soll Gruß Fraggel
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