Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betriebszugehörigkeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Betriebszugehörigkeit

Mitglied inaktiv

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Ich habe die Frage, ob der Mutterschutz zur Betriebszugehörigkeit gezählt wird? Habe nach der Elternzeit am 1. Arbeitstag eine Kündigung ohne Angabe von Gründen erhalten. Muss generell eine Begründung angegeben werden oder richtet sich das nach Betriebszugehörigkeit? Grüße und Danke,


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Die EZ zählt zur Betriebszugehörigkeit dazu 2. Das hat was mit der Anzahl der AN und deren Betreibszugehörigkeit zu tun. Ich würde mich mal an einen Koll. vor Ort wenden, wenn es nicht ein Kleinbetrieb ist Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Mutterschutz gehört sicher zur Betriebszugehörigkeit, Elternzeit glaub ich eher nicht. Bitte die beiden Begriffe in dem Fall nicht durcheinanderbringen! Wieviele MA hat der Betrieb? Gibt es einen Betriebsrat? Hat dieser der Kündigung zugestimmt? Grundsätzlich muß der AG aber meist schon begründen. Viele Grüße Désirée IANAL!


Mitglied inaktiv

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Zählt der Mutterschutz auch zur Betriebszugehörigkeit? Oder als Unterbrechung?


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