EvaMühlbauer
Liebe Frau Bader, ich habe erfahren, dass ich 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden soll. Seit 1.1.2000 arbeite ich in diesem Unternehmen, ich hatte 2 x 3 Jahre Elternzeit und bin seit Anfang des Jahres wieder in Teilzeit im Unternehmen tätig (Zwischen den beiden Kindern war ich ebenfalls einige Monate in Teilzeit im Unternehmen tätig). Meine Frage: Wenn die Elternzeit zur Betriebszugehörigkeit zählt, wäre ich zum Jahresende dem Unternehmen bereits 15 Jahre zugehörig und hätte eine Kündigungsfrist von 6 Monaten (die gesetzliche Regelung würde mich dann besser stellen als die vertragliche von 6 Wochen zum Quartalsende). Falls nicht, hätte ich zum Jahresende erst 9 Jahre. Stimmt es, dass dann die Regelung, die mich besserstellt, gilt? Wie sehen Abfindungsvereinbarungen aus? Erst war ich Vollzeit beschäftigt und jetzt nur zu 1/3. Vielen Dank für Ihre Informationen. Beste Grüße Eva Mühlbauer
Hallo, EZ-Zeiten zählen zur Betriebszugehörigkeit dazu. ABfindungen sind ind. auszuhandeln, die Fausformel ist 0,5 Gehälter/ Jahr der Betriebszugehörigkeit Liebe Grüße NB
Pamo
m.W. läuft die Betriebszugehörigkeit während der Elternzeit/Beurlaubung weiter. Abfindungsvereinbarungen finden individuell statt falls darüber nichts im Arbeitsvertrag steht.
Ähnliche Fragen
Guten Abend, die Firma, in der ich bisher gearbeitet habe, wird von einer anderen Firma übernommen. Heute wurde einer Kollegin gekündigt. Bei der Abfindungsregelung wurde ihr mitgeteilt, dass durch den 2-jährigen Erziehungsurlaub die Betriebszugehörigkeit unterbrochen wurde und die Abfindung nur für die Jahre nach dem Erziehungsurlaub gilt. ...
Hallo, ich bin seit 1992 in ein und dem selben Betrieb angestellt. Erst als Azubi, dann als Sachbearbeiterin. Nun hat man mir die Jubiläumszeit gekürzt,insgesamt war ich von 02.1996 - 11.2001 durchgängig und dann nochmal von 09.2006 bis 07.2008 in Elternzeit für insgesamt drei Kinder. Ist das rechtens? Ich danke Ihnen!
Also, ich arbeite seit 09.1992 im selben Unternehmen. Dort habe ich eine Ausbildung gemacht und bin danach unmittelbar unbefristet übernommen worden. Habe drei Kinder bekommen und war auch in Elternzeit. Wie berechnet sich die Beschäftigungszeit? Dienstzeit? MuSchu von 10/95 bis 02/96, dann Elternezeit bis 11/2001 (2. Kind 11/98 geb) und drit ...
Ich möchte nach 2,5 Jahren Elternzeit wieder arbeiten. Mein Arbeitgeber hat einen neuen Arbeitsvertrag (nun Teilzeit) entworfen, indem die neuen Arbeitszeiten- und Bedingungen stehen. Auf den Verzicht einer Probezeit wird hingewiesen und dass die Beschäftigung nach der Elternzeit beginnt. Allerdings steht kein Hinweis darauf, dass es eine Wiede ...
Hallo Frau RA Bader, ich bin zurzeit in Elternzeit. Über Arbeitskollegen habe ich erfahren, dass sich unsere Firma langsam selbst auflöst. Verlust 2013, Mitarbeiter werden entlassen, keine neuen Aufträge…. Wenn sie die Prophezeiungen bewahrheiten, möchte ich um eine Abfindung kämpfen. Wird die Elternzeit zu der Betriebszugehörigkeit gerech ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber rechnet Elternzeit nicht zur Betriebszugehörigkeit. Ist das richtig? Das Arbeitsverhältnis ruht doch nur. Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich. Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.) Kann ...
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen