EvaMühlbauer
Liebe Frau Bader, ich habe erfahren, dass ich 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden soll. Seit 1.1.2000 arbeite ich in diesem Unternehmen, ich hatte 2 x 3 Jahre Elternzeit und bin seit Anfang des Jahres wieder in Teilzeit im Unternehmen tätig (Zwischen den beiden Kindern war ich ebenfalls einige Monate in Teilzeit im Unternehmen tätig). Meine Frage: Wenn die Elternzeit zur Betriebszugehörigkeit zählt, wäre ich zum Jahresende dem Unternehmen bereits 15 Jahre zugehörig und hätte eine Kündigungsfrist von 6 Monaten (die gesetzliche Regelung würde mich dann besser stellen als die vertragliche von 6 Wochen zum Quartalsende). Falls nicht, hätte ich zum Jahresende erst 9 Jahre. Stimmt es, dass dann die Regelung, die mich besserstellt, gilt? Wie sehen Abfindungsvereinbarungen aus? Erst war ich Vollzeit beschäftigt und jetzt nur zu 1/3. Vielen Dank für Ihre Informationen. Beste Grüße Eva Mühlbauer
Hallo, EZ-Zeiten zählen zur Betriebszugehörigkeit dazu. ABfindungen sind ind. auszuhandeln, die Fausformel ist 0,5 Gehälter/ Jahr der Betriebszugehörigkeit Liebe Grüße NB
Pamo
m.W. läuft die Betriebszugehörigkeit während der Elternzeit/Beurlaubung weiter. Abfindungsvereinbarungen finden individuell statt falls darüber nichts im Arbeitsvertrag steht.
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