Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anrechnung Elternzeit auf Betriebszugehörigkeit

Frage: Anrechnung Elternzeit auf Betriebszugehörigkeit

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Guten Abend, die Firma, in der ich bisher gearbeitet habe, wird von einer anderen Firma übernommen. Heute wurde einer Kollegin gekündigt. Bei der Abfindungsregelung wurde ihr mitgeteilt, dass durch den 2-jährigen Erziehungsurlaub die Betriebszugehörigkeit unterbrochen wurde und die Abfindung nur für die Jahre nach dem Erziehungsurlaub gilt. Meine 2-jährige Elternzeit dauert bis August 2003. Muss die neue Firma meine 10 Jahre Betriebszugehörigkeit bei der alten Firma anerkennen? Oder habe ich dann gar keine Betriebszugehörigkeit mehr? Wann kann die neue Firma mir frühestens kündigen? Welche Fristen müssen eingehalten werden? Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt. Viele Grüße von Kathrin


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