Mitglied inaktiv
Hallo Frau RA Bader, ich bin zurzeit in Elternzeit. Über Arbeitskollegen habe ich erfahren, dass sich unsere Firma langsam selbst auflöst. Verlust 2013, Mitarbeiter werden entlassen, keine neuen Aufträge…. Wenn sie die Prophezeiungen bewahrheiten, möchte ich um eine Abfindung kämpfen. Wird die Elternzeit zu der Betriebszugehörigkeit gerechnet? Oder wird gesagt: Betriebszugehörigkeit nur bis Beginn Elternzeit, nur so lange habe ich tatsächlich gearbeitet. Mein Mann ist auch mein Arbeitskollege. Schließt die Firma, stehen wir mit 2 kleinen Kindern vor dem Nichts. Ich habe gerade ziemliche Zukunftsangst. Danke für Ihre Mühe. Gruß Branka
Hallo, zählt dazu. Liebe Grüße NB
peekaboo
sich ein Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen. http://www.heylaw.de/downloads/2008/10/elternzeit-und-betriebszugehorigkeit.pdf lies hier mal Seite 15. Es zählt wohl dazu http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-14503-Leitfaden-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf MfG Peeka
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