Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin seit 1992 in ein und dem selben Betrieb angestellt. Erst als Azubi, dann als Sachbearbeiterin. Nun hat man mir die Jubiläumszeit gekürzt,insgesamt war ich von 02.1996 - 11.2001 durchgängig und dann nochmal von 09.2006 bis 07.2008 in Elternzeit für insgesamt drei Kinder. Ist das rechtens? Ich danke Ihnen!
Hallo, EZ zählt zur Betriebsgehörigkeit. Aber da es ja wahrscheinlich um freiwillige ZAhlungen des AG geht kommt es darauf an, wie er es bei anderen AN gemacht hat Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
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