Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin seit 1992 in ein und dem selben Betrieb angestellt. Erst als Azubi, dann als Sachbearbeiterin. Nun hat man mir die Jubiläumszeit gekürzt,insgesamt war ich von 02.1996 - 11.2001 durchgängig und dann nochmal von 09.2006 bis 07.2008 in Elternzeit für insgesamt drei Kinder. Ist das rechtens? Ich danke Ihnen!
Hallo, EZ zählt zur Betriebsgehörigkeit. Aber da es ja wahrscheinlich um freiwillige ZAhlungen des AG geht kommt es darauf an, wie er es bei anderen AN gemacht hat Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
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Ich möchte nach 2,5 Jahren Elternzeit wieder arbeiten. Mein Arbeitgeber hat einen neuen Arbeitsvertrag (nun Teilzeit) entworfen, indem die neuen Arbeitszeiten- und Bedingungen stehen. Auf den Verzicht einer Probezeit wird hingewiesen und dass die Beschäftigung nach der Elternzeit beginnt. Allerdings steht kein Hinweis darauf, dass es eine Wiede ...
Hallo Frau RA Bader, ich bin zurzeit in Elternzeit. Über Arbeitskollegen habe ich erfahren, dass sich unsere Firma langsam selbst auflöst. Verlust 2013, Mitarbeiter werden entlassen, keine neuen Aufträge…. Wenn sie die Prophezeiungen bewahrheiten, möchte ich um eine Abfindung kämpfen. Wird die Elternzeit zu der Betriebszugehörigkeit gerech ...
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