Holsteinerin2015
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet am 21.09.2016. Ich bin Ende Februar d. J. bei meinen Arbeitgeber vorstellig geworden mit dem Wunsch, nach Ende meiner Elternzeit (schriftlich beantragt) in Teilzeit (20 Wochenstunden) zu arbeiten (ich habe vor Geburt meines Kindes Vollzeit gearbeitet). Er teilte mir da schon mit, dass für 20 Std. kein Platz wäre, er das aber mit seinem Kollegen besprechen werde und man sich melden würde. Daraufhin habe ich mich dann im April wieder gemeldet, was denn nun wäre. Er teilte mir dann mit, dass 20 Std. aufgrund Platzproblem nicht untergebracht werden können und ich mich bitte bewerben möchte. Habe mehrere Bewerbungen abgeschickt, aber bis jetzt leider keine Arbeit gefunden. Dieses habe ich meinen Arbeitgeber vor ein paar Tagen mitgeteilt und ihn gebeten, dass er mich bitte kündigen möchte, damit ich mich ab 21.09. arbeitslos melden kann. Welche Kündigungsfrist habe ich (ich bin letztes Jahr 10 Jahre im Betrieb gewesen)? Muss er mir mein Gehalt noch für ein paar Monate aufgrund evtl. verlängerter Kündigungsfrist weiter zahlen? Vielen Dank für Ihre Mühe!
Hallo, 1. Hat er denn mehr als 15 AN? Dann haben Sie evtl. einen Anspruch auf TZ 2. SIE müssen kündigen, nicht er (Sie können ja den Vertrag nicht erfüllen). Gesetzl. Frist 4 Wochen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wie willst Du jetzt noch fristgerecht kündigen, da ist doch alles abgelaufen. Die Sonderfrist wegen Ende EZ und alle anderen tariflichen und gesetzliche auch. Bei euch läuft gerade einiges schief weil anscheinend jeder das schleifen läßt. Warst Du schon beim Arbeitsamt und hast dich arbeitsSUCHEND gemeldet? Falls nein, dann riesen Problem. Das hättest Du schon spätestens zum 21.06 machen müssen, also 3 Monate vor möglicher Arbeitslosigkeit. So kann es sein das Du eine Sperre bekommst. Zudem hätten die dir helfen können bei dem was Dein AG darf und was nicht. Fakt ist, zum 21.09. steht dir eine VZ-Stelle zu. Die MUSS Dir dein AG auch geben. Ob er da Arbeit hat oder nicht kann dir egal sein. Erst am ersten Arbeitstag könnte er dich überhaupt kündigen. Und müsste dich dann bis zum Ende der Kündigung natürlich auch bezahlen. Wie lange die ist hängt davon ab was bei euch vertraglich oder tariflich geregelt ist. Heißt aber auch, Du müsstest am 21.09 VZ arbeiten. Kannst Du das? Kleiner Rat in dem Falle zudem, wenn der AG dir die Kündigung gibt, dann wird das Amt mit großer Wahrscheinlichkeit dir sagen, Du musst Kündigungsschutzklage einreichen, sonst droht auch eine Sperre. Mache das ganz dringend SOFORT, nicht schleifen lassen, die Fristen sind eng. Das weitere ist, wie groß ist der Betrieb? Weil wenn ihr dort mehr wie 15 Mitarbeiter seit, dann kann der AG nicht einfach hingehen und sagen, er hat keine TZ-Stelle. Das muss er schon genauer begründen. Wenn es dir absolut unmöglich ist am 21.09 VZ zu arbeiten bleibt ein Aufhebungsvertrag. Wenn ihr euch da einig werdet. Sperre beim Arbeitsamt dann auch sehr wahrscheinlich. Falls Du noch Rest-EZ hättest, bliebe noch die Option diese zu verlängern und dann nicht am 21.09 so da zustehen. Aber auch da wird es verdammt eng, Frist ist bereits abgelaufen.
Holsteinerin2015
Ich möchte und werde gar nicht kündigen! Da wäre ich ja schön doof und muss eine Sperrzeit vom Arbeitsamt in Kauf nehmen. Mein Arbeitgeber soll mir kündigen. Habe schon vor ein paar Monaten mit dem Arbeitsamt gesprochen. Die sagten mir, dass ich am 1. Arbeitstag nach der Elternzeit bei meinem Arbeitgeber vorstellig werden soll und er mir dann eben die Kündigung überreichen soll. Mit der Kündigung soll ich dann direkt zum Arbeitsamt kommen. Mir ging es jetzt vorwiegend um die Kündigungsfrist bei 10-jähriger Betriebszugehörigkeit. Momentan sind dort 3 Angestellte.
chrissicat
Dein Arbeitgeber muss dir nicht kündigen. Er muss dir lediglich einen Arbeitsplatz nach deinen ursprünglichen Arbeitsbedingungen bieten, also Vollzeit. Wenn DU deinen Vertrag nicht erfüllen kannst, dann musst du kündigen. Andernfalls kann dein Arbeitgeber Schadensersatz von dir fordern.
Sternenschnuppe
Oder am 21. Deine Vollzeitstelle antreten. Die steht Dir zu. Wenn Du die nicht mehr haben möchtest, dann musst Du kündigen, nicht der AG. Und das hättest Du drei Monate vor Ende der Elternzeit machen müssen. Also Sperre in Kauf nehmen und hoffen dass der AG einem Auflösungsvertrag zustimmt. Die Fristen hast Du alle versäumt.
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