Knuddeleule
Mein Kleiner wird im Januar 3. Ich habe ihn vor kurzem, aufgrund von Umzug, in der Kita im Ort angemeldet. Öffnungszeiten sind bis 17 Uhr. Ich bräuchte bis 15 Uhr Betreuung für ihn, bekomme aber nur bis 13:30. auf dem Amt habe ich nachgefragt sie sagten zu mir Pech gehabt ich könnte mich gerne beschweren ändern würde sich nichts erst um Septembers bekomme ich bis 15 Uhr Betreuung. Auch einen anderen Kindergarten kann ich nicht nehmen, es ist der einzige bei uns und die anderen in den umliegenden Gemeinden nehmen ihn nicht, hab alle angerufen. Ich bin alleinerziehende und Jann nicht noch weniger arbeiten, ich bin schon in Teilzeit. Was kann ich tun?
Hallo, Sie haben Anspruch nach bedarf. Reichen Sie eine Bescheinigung des AGs ein und stellen Sie eine Frist Liebe Grüße NB
drosera
Hi, hast du eine Bestätigung des Arbeitgebers über deine Arbeitszeiten? Was sagt das Amt zum Thema "Sozialauswahl"? Gibt es da bei euch Richtlinien, an welcher Stelle Alleinerziehende kommen? In meinem Landkreis gibt es da einen klaren Katalog. Bist du schon auf der Warteliste für den Ganztagesplatz? In welchem Bundesland wohnst du? Zumindest in NRW gibt es vom Frühjahr 2918 ein Gerichtsurteil: Verwaltungsgericht Aachen (Az.: 8 L 700/18) Wie ist die Zuständigkeit der Jugendfürsorge - könnte sie eine Anmeldung in einer Einrichtung einer anderen Gemeinde ermöglichen? Wichtig ist vor allem, dass du deinen Bedarf rechtzeitig schriftlich und nachweisbar (Einschreiben Rückschein oder Unterschrift bei Übergabe) beim zuständigen Amt anmeldest, wobei wohl z.B. 3 Monate als rechtzeitig gelten. Die nächste Stufe ist dann die Androhung von Rechtsmitteln, z.B. Klage auf Ersatz des entgangenen Gehalts. Das ist aber bei Ganztagesplatz vs Teilzeitplatz diffiziler als bei "gar kein Platz". Aber schau dir mal das Urteil aus Aachen dazu an.
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