Mare1988
Sehr geehrte Frau Bader, Folgende Situation mein Ex zahlt für mich Betreuungsunterhalt bis zum 3. Lebensjahr unseres Sohnes. Bin Krankenschwester und im Schichtdienst (muss alle 3 Schichten arbeiten, da Tvöd) Wenn ich nach dem 3. Lebensjahr aufstocken möchte sieht mich mein Sohn kaum noch, da ich infolge mehrere Spätdienste habe und er im Kindergarten ist. Eine andere Stelle kann ich nicht annehmen, da ich ein Vertrag eingegangen bin, der mich mehrere Jahre ans Haus bindet, somit wurde teure Fortbildung bezahlt. Desweiteren ist unser Sohn 2,5 Jahre und spricht noch nicht (diagnostik und Frühförderung läuft) Ich weiß nicht ob es gut ist für das Kindeswohl wenn ich noch mehr arbeite um ihn die gleichen Privilegien zukommen zu lassen, als wenn mein ex und ich noch zusammen wären. Er ist gesellschaftlichicher Geschäftsführer im Familienunternehmen, ob Gewinnbeteiligung im Unterhalt angerechnet werden muss Weiß ich nicht. Bestehen Chancen die 3 Jahres Befristung anzuheben? Leider hatte ich eine schlechte Anwältin, die gleich alles abgewunken hatte. Bitte um ihren Rat Mit freundlichen Grüßen
Hallo, im Zweifel wird das ein Gericht entscheiden.Die Beschränkung von drei Jahren gilt nicht,wenn es unter Berücksichtigung der Kindesbelange grob unbillig wäre, einen Unterhaltsanspruch nach Ablauf dieser Frist zuversagen. Hierbei reicht es aber nicht aus, dass man sein Kind selber betreuen will, es gibt sogar Urteile, in denen ausgeführt wird, dass es für das Kind egal ist, ob es durch die eigene Mutter oder fremd betreut ist (ist ja schon krass). Etwas anderes gilt, wenn das Kind behindert und deshalb auf eine intensivere,längere Betreuung durch die Mutter angewiesen ist. Liebe Grüße NB
cube
Sehe ich eher nicht. Etwas anderes wäre es evt., wenn euer Kind so pflege-/betreuungsbedürftig wäre, dass du damit praktisch nicht mehr arbeiten gehen kannst. Mögliche Termine bei Logopäden oder Ergotherapeuten zählen da nicht zu - das müssen genug andere Eltern auch in den Alltag integrieren. Was er für eine Postion im Unternehmen hat, ist auch nicht relevant. Ihr seid eben nicht mehr verheiratet und jeder ist nun eben finanziell für sich selbst verantwortlich. Auch, wenn er viel mehr verdient und du bisher davon profitiert hast im Sinne eines Lebensstandards, den du dir alleine nicht hättest leisten können. Wenn du meinst, einen bestimmten Lebensstandard nun dennoch halten zu müssen und dafür mehr arbeiten gehen müsstest, ist das deine Entscheidung. Dein Ex-Partner ist aber nicht verpflichtet, dir diesen dann zu finanzieren. Wenn du deinen Arbeitsvertrag bzgl. der Zeiten (Schichten) nicht mehr erfüllen kannst, ist es auch hier deine Pflicht, dich um einen anderen Job zu bemühen bzw. für entsprechende Betreuung zu sorgen. Auch hier muss dann nicht dein Ex-Partner finanziell für deine möglichen Verluste durch weniger Schichten etc aufkommen. Ja, das ist blöd, wenn man ursprünglich mal gemeinsam ganz anders geplant hatte und nun alleine da steht und merkt, das diese ganzen Dinge nun gar nicht mehr gehen. Ich habe vollstes Verständnis dafür, dass man versucht, die ursprüngliche Planung aufrecht zu erhalten und auch seinen Ex irgendwo dafür in der Pflicht sieht. Aber rechtlich sieht das eben anders aus. Ich wage zu bezweifeln, dass die von dir genannten Gründe auch nur annähernd ausreichen, damit dein Ex dich praktisch weiter finanziell unterstützen müsste. Eine Freundin hat auch nur die ersten 3 Jahre Betreuungsunterhalt bekommen - danach war Sense. Ob sie das Haus dann nicht mehr halten kann, war ihr Problem. Bzw. ihre Verantwortung, eben mehr arbeiten zu gehen oder ihre Ansprüche herunter zu schrauben.
Mitglied inaktiv
Hallo Mare, du hast dich längerfristig an deinen Arbeitgeber gebunden, damit er dir eine teure FoBi finanziert. Gleichzeitig willst du gerne Zeit haben für deinen kleinen Sohn und finanziell soll es keine Einschränkungen (im Lebensstandard) geben, dabei hast du dich von deinem Partner getrennt. Jetzt merkst du das das alles nicht zusammenpasst und willst gerne deinen Ex-Mann dafür zur Kasse bitten. Das wird wohl so nicht gehen. Du musst deine Probleme jetzt selber lösen und die Verantwortung für dein Leben, deine Entscheidungen und deine Finanzen übernehmen. Du hast auch mal freie Tage, dann laß deinen Sohn von Kindergarten zu Hause und verbringe Zeit mit ihm. Lege die Therapiestunden so, dass sie in deinen Schichtplan passen. Und euer Lebensstandard wird sich den (jetzt aktuellen) finanziellen Möglichkeiten anpassen müssen - wie Millionen anderer Eltern auch.
Mitglied inaktiv
ich sehe den vater auch nicht in der pflicht. kannst du nicht so wie es jetzt ist einigermaßen leben? du bekommst bestimmt unterhalt für das kind und kindergeld, plus dein gehalt, das sollte doch reichen. vll kannst du wohngeld beantragen? sobald du raus aus der nummer beim ag bist, würde ich mir einen anderen job suchen, der dich nur noch zweischichtig arbeiten läßt. und immer aufpassen, dass der ex vor lauter jammer deinerseits nicht auf die idee kommt, das kind zu sich zu nehmen!
Ähnliche Fragen
Hallo heiße samira bin verheiratet und mutter jetzt in elternzeit und bekomme noch elterngeld für 2 Monate noch dann nicht mehr hab das 3 jahr beantragt weil meine Tochter im April und jetzt Mai plus November operiert wird 2 mal an den Ohren und im November am Hals beidseitig es werden fisteln entfernt und als Mütter möchte ich da sein für sie beim ...
Hallo Frau Bader, ich möchte erst wieder arbeiten gehen, wenn mein Sohn in den Kindergarten geht, quasi wenn er 3 Jahre alt ist. Ich habe 2 Jahre Elternzeit, möchte diese nun auf 3 Jahre verlängern. Mein Arbeitgeber ist einverstanden und meine Krankenkasse auch. Es geht mir vor allem darum, beitragsfrei auch im 3. Jahr krankenversichert zu se ...
Hallo ich bin angestellt und in der GKV pflichtversichert, habe noch selbstständige Einnahmen aus Nebentätigkeit, Kapitalerträge und Mieteinnahmen, die die Krankenkasse bisher aber nicht beim Beitrag interessiert haben. Möchte nach der Geburt 2-3 Jahre Elternzeit nehmen und ganz zu Hause bleiben und werde dann nach dem Basis-EG-Bezug von den andere ...
Hallo Frau Bader, Wir sind in der laufenden Elternzeit mit Kind zwei schwanger und meine Frau hat drei Jahre Elternzeit in der sie nicht gearbeitet hat. Bekommen wir volles Elterngeld gemessen am votherigen Einkommen vor Kind 1 oder nur den Mindestsatz?
Hallo, ich habe eine Frage, da es aktuell von Berlin! im Thread über die Elternzeit bei Zwillingen aufkam: Berlin! schreibt: „Pro Kind können Eltern bis zu drei Jahren Elternzeit nehmen (…). Voraussetzung dafür ist, dass je Kind mindestens zwölf Monate innerhalb der ersten drei Lebensjahre genommen werden müssen.“ Stimmt das? Konkret: ...
Guten Tag Frau Bader, meine jetzige Frage bezieht sich nochmals auf meine erste Nachricht von gestern Abend. Im Falle, dass ich am Ende der Elternzeit mit einer 7 Wochen Frist erneut eine Elternzeit beantragen darf und der Arbeitgeber nicht ablehnen darf (da Kind unter 3 Jahre) und dies als 2. Zeitabschnitt gilt, da ich dazwischen z. B. 1 Mo ...
Sehr geehrte Frau Bader, hier nochmals die Frage: Wir haben 3 Kinder. 6 und 4 Jahre, sowie 17 Monate. Aktuell bin ich noch bis im März 24 in Elternzeit (Beginn: direkt im Anschluss unseres jüngsten Kindes - Dauer der Elternzeit insgesamt also circa 2 Jahre und 3 Monate). Ab Juni möchte ich in 30% Teilzeit während der Elternzeit arbeiten. ...
Und hier die 2. Frage: Meine jetzige Frage bezieht sich nochmals auf meine erste Nachricht von gestern Abend. Im Falle, dass ich am Ende der Elternzeit mit einer 7 Wochen Frist erneut eine Elternzeit beantragen darf und der Arbeitgeber nicht ablehnen darf (da Kind unter 3 Jahre) und dies als 2. Zeitabschnitt gilt, da ich dazwischen z. B. 1 Mo ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich der Übernachtung meines Kindes bei KV. Der KV und ich sind seit meiner Schwangerschaft getrennt und meine Tochter hat noch nie woanders bisher schlafen wollen. Versuch auch bei Oma ist bisher gescheitert. Sie kam abends weinend und schreiend nach Hause, weil sie zu Mami und in ihrem Zuhause ...
Hallo Frau Bader, ich stehe vielleicht vor dem schwierigsten Schritt meines Lebens mich von meinem Mann scheiden zu lassen. Wir sind 20 Jahre zusammen und haben einen 3-Jährigen Sohn. In Streitsituationen hat mein Mann mir bereits gedroht, dass unser Kind 50% bei ihm leben wird. Mir bereitet der Gedanke große Angst und Sorge. Unser Sohn ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kurzarbeit annehmen in Elternzeit
- Mindestunterhalt
- Minijob, Arbeitgeber will Urlaub kürzen
- Umzug nach Österreich
- Umzug nach Österreich
- Schwanger während EZ & zeitgleicher geringfügiger Beschäftigung bei einem anderen AG
- AG weigert sich, Arbeitgeberzuschuss zu zahlen
- Frage zum Erhalt des Gehaltes
- Elternzeit anmelden
- Elternzeit anmelden