Melle72
Hallo, der Vater meiner Tochter (14 Monate) zahlt Unterhalt und kümmert sich sonst nicht um sie. Nun arbeite ich wieder halbtags im Büro und habe sie in der Kita untergebracht für diese Zeit. Meine Frage ist, ob der Kindsvater sich an den Betreuungskosten beteiligen muss? Er hat ein weiteres Kind (13), für das er ebenfalls Unterhalt zahlt. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, Die Betreuungskosten für Kinder werden nach einer Trennung geteilt. Dies entschied der Bundesgerichtshof in Abweichung zu seiner bisherigen Rechtsprechung. Alleinerziehende Elternteile können Kita- und Kindergartenkosten unterhaltsrechtlich als Mehrbedarf geltend machen. Liebe Grüsse, NB
Melle72
Super, vielen Dank! LG
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