Mitglied inaktiv
Hallo Frau bader, Stimmt es, daß es die Möglichkeit gibt, daß der AG bei Gehaltsverhandlungen zustimmen kann die Betreuungskosten für eine Kindertagesstätte zu übernehmen? und vom Bruttogehalt abzieht, sodaß sich bspw. bei einem Bruttoverdienst von DM 2.000,00 abzgl. DM 600,00 Betreuungsplatz DM 1.400,00 brutto übrig bleiben, welche dann versteuert werden, in meinem Fall mit Steuerklasse V. Das würde ja dann ein höhrees Nettogehalt ergeben, als wenn ich Dm 2.000,00 mit V versteuern müßte und davon dann DM 600,00 an die Kita zahle. Hoffentlich war das jetzt nicht zu wirr. Falls es eine solche Möglichkeit gibt, kann man die irgendwo nachlesen, z.B. Internet oder sich irgendwo besorgen??? Wäre sehr wichtig für mich, da ich kurz vor dieser Entscheidung stehe. Dankeschön, Daniela
Liebe Daniela, Der AG kann steuerliche Vorteile haben, wenn er sich für die Kinderbetreuung seiner Mitarbeiter einsetzt. Das bedeutet, dass er die Gelder, die er dafür einsetzt, absetzten kann (Betriebskindergarten, Interessenzusammenschlüssen etc.). Wirklich viel bringt das nicht. Eine direkte Förderung einzelner ist nach meinem Wissen nicht vorgesehen, fragen Sie aber noch mal bei dem Steuerberater im Forum r-u-b, Herrn Stamnitz. Es gibt hierzu eine Broschüre, deren Titel mehr verspricht, als er hält: „Kinderbetreuung lohnt sich auch für Arbeitgeber“ (zu bestellen beim BuMi für Familie ... unter 01800-5329329) Man kann sich auch an die Gesellschaft zur Förderung betrieblicher und betriebsnaher Kinderbetreuung e.V. wenden (Tel. 069-5976057) Gruß, NB
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Hallo Daniela, im Forum "Baby und Job" sind wir gerade über dieses Thema am schreiben und Herrn Stamnitz habe ich dazu auch schon gefragt. Lieben Gruß Silke
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