nada2009
Sehr geehrte Frau Bader, Wir wohnen in Bayern. Mein Sohn ist im Juni 2014 geboren. Im Mai 2015 habe ich Betreuungsgeld beantragt. Leider habe ich nix bekommen, da das Betreuungsgeldgesetzt geändert ist und ab Juli 2015 war nicht mehr gültig. Mein Sohn ist seit September 16 in die Kita gegangen. Ich habe heute erfahren, dass Betreuungsgeldgesetzt wieder ab Juni 16 im Kraft getreten ist. Ich habe im Internetseite gelesen: "Das Bayerische Betreuungsgeldgesetz (BayBtGG) sieht einen nahtlosen Übergang von der Bundes- zur Landesleistung vor. Betreuungsgeld wird Eltern, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, auch rückwirkend - längstens bis zum 1. Januar 2015 - bewilligt und ausgezahlt." Ich habe bei der Betreuungsgeldstelle angerufen und sie haben mir gesagt, dass BG nur 3 Monate rückwirkend ist und für die Zeit (juli 15 bis September 16) kann kein Betreuungsgeld ausbezahlt werden. Stimmt es? Was soll ich jetzt machen? Danke sehr. Mit fG
Hallo, stellen Sie schnellstens einen Antrag und drucken Sie die Seite aus dem Ministerium aus und tun Sie sie dazu. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo, Ich habe Elterngeld für 12 Monate beantragt und erhalten. Keine Partnermonate etc. Nun möchte ich das Betreuungsgeld dass es in Bayern ja wieder gibt eigentlich direkt im Anschluss an das Elterngeld - also ab dem 13. Lebensmonat beantragen. Laut Amt geht das in meinem Fall erst ab dem 15. Lebensmonat des Kindes. Die Begründung war "nu ...
Hallo Frau Bader, ich wahr jetzt zwei Jahre über Elterngeld beitragsfrei krankenversichert. Das Elterngeld hat jetzt geendet und seit 11 Monaten erhalte ich zusätzlich zum Elterngeld, Betreuungsgeld (jetzt nur noch Betreuungsgeld). Bin ich weiterhin über das Betreuungsgeld, das ich noch 1 Jahr erhalte beitragsfrei versichert? Wenn ja, wie kann ich ...
Hallo Frau Bader, im Infoblatt für den Antrag steht: "Die Einkommensgrenze beträgt grundsätzlich 60.000 Euro" und "Als Einkommen gilt die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1, 2 und 5a EStG zuzüglich Leistungen und Einkünfte nach § 32b Abs. 1 EStG, insbesondere Entgeltersatzleistungen" Ich versteh hier also, dass z. B. ...
Guten Abend, nach langem hin und her, durch Anmeldefristen und da auf mich kein Arbeitgeber wartet haben wir beschlossen das ich 3 Jahre Zuhause bleiben werde. Nun hat mich eine Verwandte heute darauf aufmerksam gemacht das ich ja ab dem 15ten Lebensmonat Betreuungsgeld beziehen könnte. Ich habe mich dann etwas eingelesen und dort steht das Erst ...
Sehr geehrte Frau Bader, In Bayern darf man aktuell leider nur die Personen aus der eigenen Hausgemeinschaft treffen. Wie kann ich Dinge ohne Kinder erledigen,wie z.b. zu meiner Psychotherapie oder zu meinem Cardiologen zu gehen? Beim Arzt dürfen Kinder nicht mehr mitgenommen werden... Meine Eltern dürfen nicht Babysitten und ich bin alleinerzieh ...
Hallo, ich kehre nach dem Beschäftigungsverbot in den Schuldienst zurück. Mein Mann bleibt in Elternzeit. Ich arbeite 27 Stunden und mir stehen pro Tag 1 Stillstunde zu = 5 Stillstunden in der Woche. Ich habe gehört, dass diese von meinen 27 Std abgezogen werden und ich nur 22 Std Arbeitszeit hätte. Nun meinte der BLLV in Bayern (Rechtsabteilun ...
Hallo Frau Bader, Meine Tochter geht auf die Sprengelschule die uns zugewiesen ist (Grundschule), für meinen Sohn haben wir vom Schulamt eine andere Schule gewählt. Es ist ein Flexischulsystem und daher wurden uns die kfz kosten 30ct/km letztes Jahr voll erstattet. Es gibt für diese Strecke keine Möglichkeit per Bus zu fahren, lediglich das pri ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen Mein Kind geht obwohl schon 3 noch in eine Kinderkrippe/Kita. Ab 3 stehen uns ja 100 Euro Kindergartenzuschuss in Bayern zu. Ich habe für September oktober und Novemeber den vollen Beitrag gezahlt. Ich dachte auch dass das automatisch die Einrichtung regelt. Im November habe ich si ...
Sehr geehrte Frau Bader, seit diesem Jahr werden in Bayern Spracherhebungen im vorletzten Kindergartenjahr vor der Einschulung durchgeführt. Mein Sohn hat bis Ende September 2024 ca. 3,5 Jahre dieselbe Kita besucht. Dieser Kindergarten hat unseren Sohn nach dem SELDAK - Verfahren bewertet und uns bescheinigt, dass er am Sprachscreening nic ...
Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für Ihre Rückmeldung auf meine Frage vom 05.2.25. Diesbezüglich habe ich mich informiert. Es steht wohl in keinem Gesetz, welche Bescheinigung gültig ist. Es gilt wohl folgendes: Verfügen Sie über eine ordnungsgemäße, schriftliche Erklärung von einer staatlich geförderten Kindertageseinrichtung, die d ...
Die letzten 10 Beiträge
- ALG I und Mutterschutzgeld
- Gehalt im Beschäaftigungsverbot
- Berechnung Mutterschaftslohn BV nach Lohnersatzleistung
- BV Minijob
- Bezahlung Resturlaub aus Beschäftigungsverbot
- Änderungsvertrag Elternzeit
- Berechnung Mutterschutzlohn bei erneuter Schwangerschaft während Elterngeld Plus
- Gerichtstermin im Mutterschutz als Polizeibeamtin
- Elternzeit
- Schwanger Dienstreise ablehnen