Hallo Frau Bader, im Infoblatt für den Antrag steht: "Die Einkommensgrenze beträgt grundsätzlich 60.000 Euro" und "Als Einkommen gilt die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1, 2 und 5a EStG zuzüglich Leistungen und Einkünfte nach § 32b Abs. 1 EStG, insbesondere Entgeltersatzleistungen" Ich versteh hier also, dass z. B. Elterngeld, Krankengeld etc mit das Einkommen gerechnet wird. Die Frage ist nur zählt bei den Einkünften das gesamte Brutto von mir und meinem Mann, das auf den Lohnsteuerbescheinigungen steht oder der "Gesamtbetrag der Einkünfte" auf dem Steuerbescheid, wo Entfernungspauschale, Werbungskosten abgezogen sind? Vielen Dank! Gerne nehme ich auch Antworten von nicht Experten, wenn es jemand tatsächlich wirklich weiß und nicht nur vermutet :)
Mitglied inaktiv - 10.12.2019, 16:20