Mina0704
Sehr geehrte Frau Bader, seit diesem Jahr werden in Bayern Spracherhebungen im vorletzten Kindergartenjahr vor der Einschulung durchgeführt. Mein Sohn hat bis Ende September 2024 ca. 3,5 Jahre dieselbe Kita besucht. Dieser Kindergarten hat unseren Sohn nach dem SELDAK - Verfahren bewertet und uns bescheinigt, dass er am Sprachscreening nicht teilnehmen muss. Es gab hier nie Probleme bezüglich seiner Sprache. Nun besucht er seit Oktober 2024 einen neuen Kindergarten. In diesen 4 Monaten war er jedoch 2 Monate abwesend, da er sich den Arm gebrochen hatte. Schließlich hat der neue Kindergarten ihn auch nach dem SELDAK - Verfahren ein zweites Mal bewertet und ist nun der Meinung, er solle am Screening teilnehmen. Wie ist hier die Rechtslage? Der neue Kindergarten und die Rektorin der Grundschule sind sich hierbei einig, dass er am Screening teilnehmen solle, da die Bewertung des aktuellen Kindergartens gültig sei. Wir können dies jedoch nicht nachvollziehen, da er noch nicht lange im Kindergarten ist und bisher sprachlich unauffällig war. Muss in diesem Fall am Screening teilnehmen? Vielen Dank im Voraus. Viele Grüße
Hallo, ich musste mich erst einmal aufschlauen, in RLP gibt es das meines Wissens nicht. Lt dem Ministerium (Quelle unten) muss jedes Kind dieses Screening machen, es sei denn, es gibt eine schriftl. Erklärung einer KiTa, dass dies nicht nötig ist. In dem auf der Seite zitierten Gesetz aus 2024 steht: Bei Kindern, bei denen zumindest ein Elternteil deutschsprachiger Herkunft ist, ist ab der ersten Hälfte des vorletzten Kindergartenjahres vor Beginn der Schulpflicht (Art. 37 Abs. 3 Satz 1 BayEUG) spätestens bis 31. Januar des jeweiligen Kindergartenjahres eine Sprachstandserhebung anhand des Beobachtungsbogens „Sprachentwicklung und Literacy bei deutschsprachig aufwachsenden Kindern (SELDAK)“, 1. Auflage 2006, durchzuführen. Im vorletzten KG-Jahr war Ihr KInd ja noch im alten Kindergarten. Bitten Sie doch mal um die Info, wo im Gesetz steht, dass die Bescheinigung vom aktuellen KiGA erstellt werden muss. Ich habe es (auf die Schnelle) nirgends entdecken können. Auf der anderen Seite schadet eine Überprüfung dem Kind ja nicht. Wenn eine Förderung als notwendig angesehen wird, hilft es dem Kind ja nur. Liebe Grüße NB https://www.stmas.bayern.de/sprachstandserhebung/
3wildehühner
Selbst wenn ihr als Eltern es nicht für notwendig haltet ist es doch auch kein Nachteil für euer Kind. Wenn wirklich keine Probleme vorhanden sind, habt ihr das danach schwarz auf weiß. Sollten doch Defizite auffallen, so ist es dann doch wunderbar, dass noch genug Zeit bis zur Einschulung ist, um diese abzubauen und so den bestmöglichen Schulstart zu gewährleisten.
zweizwerge
Ich sehe auch den Schaden nicht. Betrachte es als kleine Vorübung zur Schule. Da muss er dann auch sicher mal Aufgaben lösen, die er bereits kann.
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