Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betreuungsgeld Bayern

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Betreuungsgeld Bayern

malu2016

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Hallo, Ich habe Elterngeld für 12 Monate beantragt und erhalten. Keine Partnermonate etc. Nun möchte ich das Betreuungsgeld dass es in Bayern ja wieder gibt eigentlich direkt im Anschluss an das Elterngeld - also ab dem 13. Lebensmonat beantragen. Laut Amt geht das in meinem Fall erst ab dem 15. Lebensmonat des Kindes. Die Begründung war "nur wenn der Partner auch Elterngeld bekommen hat darf man ab dem 13. Monat beantragen". Für mich klingt das unlogisch da ich ja zwischen 12. und 15. LM gar kein Geld bekomme und bei denjenigen die Partnermonate nehmen eh schon 2 Monate länger Elterngeld gezahl werden plus 2 Monate früher Betreuungsgeld. Wie sehen sie dass? Gibt es eine Möglichkeit das Betreuungsgeld früher zu beantragen? Vielen Dank Karin Lachs


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es ist so geregelt, dass es grundsätzlich erst ab dem 15. Monat genommen werden kann. Liebe Grüße NB


luvi

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Hallo, Betreuungsgeld gibts erst, wenn alle Elterngeldmonate verbraucht sind. Wenn ihr die Partnerschaftsmonate nicht in Anspruch nehme, erst ab dem 15. LM. LG luvi


sungirl82

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Du hast schon Recht, das ist unlogisch. Allerdings bekommt man das Betreuungsgeld nicht länger, wenn man es ab dem 13. LM bekommt. Der Bezugszeitraum endet dann nämlich auch 2 Monate früher. War bei mir so.


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