Hallo. Hoffe sie können mir weiterhelfen. Und zwar hat mein Mann aus vorheriger Beziehung ein Kind ( 9 Jahr ) für das er Unterhalt bezahlt. Wir haben ein gemeinsamen Kind, jetzt möchte ich gerne landeserziehungsgeld beantragen. Aber darf ich seinen Sohn als 1. Kind zählen? Er wohnt bei seiner Mutter, aber lt. Antrag heißt es jedes Kind für das man Kindergeld erhält zählt. Und mein Mann steht ja das halbe Kindergeld von seinen 1. Sohn zu, dies wird aber vom Unterhalt abgezogen. Also er zahlt deshalb 80 Euro weniger Unterhalt. Denn es würde ja am Zeitraum und Betrag etwas ändern. Hoffe sie können mir positive Antwort geben :-) liebe grüße
von fv-111 am 12.06.2016, 20:38