Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betreuungsgeld ab 13 oder 15 LM

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Betreuungsgeld ab 13 oder 15 LM

Neelie

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Hallo Frau Bader Ich habe bezueglich des Betreuungsgeldes eine Frage. Den Antrag auf Elterngeld stellte ich fuer 14 Monate, bekam jedoch nur 12 bewilligt da der KV das Sorgerecht mit mir teilt. Wir leben nicht zusammen und er nahm auch keine Elternzeit da er ALG.2 Empfaemger ist. Nun gehe ich ab dem 12 LM meines Kindes wieder arbeiten und wuerde gern das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen, entnahm jedoch dem Antrag das dieses erst ab dem 15LM gewarhrt wird. Ich steige nicht wirklich durch welche Ausnahmeregelungen es gibt. Liegt es daran dass ich mir das Sorgerecht mit dem KV teile das mir nur die 12 Monate Elterngeld zustanden und habe ich dadurch auch erst ab dem 15 LM Anspruch auf Betreuungsgeld oder fasst eventuell eine Ausnahmeregelung?.Das Kind lebt ja bei mir und ich erziehe es alleine. Vielen lieben Dank, Neelie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wenn die Eltern das ihnen zustehende Elterngeld bereits vollständig in Anspruch genommen und damit verbraucht haben, kann Betreuungsgeld schon vor dem 15. Lebensmonat des Kindes bezogen werden. Liebe Grüße NB


Andrea6

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Wer betreut denn das Kind während Du arbeitest?


Neelie

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Das Kind ist bei meiner Mutter. Muß auch nur bis Januar arbeiten da ich dann in den neuen Mutterschutz gehe und bekomme ggf. in zwei Wochen ein BV wegen neuer SS.


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