Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betreuungs Unterhalt für Kindesmutter

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Betreuungs Unterhalt für Kindesmutter

Deborah

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Guten Tag Frau Bader, Ich bin befinde mich in Elternzeit mit meinem 2 Jährigen Kind bis Ende 2021 Der Kindsvater zahlt Kindesunterhalt & für mich Betreuungsunterhalt. Nun bin ich erneut Schwanger von einem anderen Mann.. (lebe mit diesem nicht zusammen) Wenn ich jetzt demnächst wieder im Mutterschutz bin und Mutterschaftsgeld erhalte, muss der Kindsvater meines erstgeborenen Kindes trotzdem weiter Betreuungsunterhalt für mich zahlen? (Das Kind wird von mir Betreut und hat noch keinen Kita Platz fest) LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Ansprüche werden aufgeteilt/ gequotelt. Es wird aber auch geprüft, warum Kind 1 nicht in den Kindergarten geht. Liebe Grüße NB


cube

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Soweit ich weiß, entstehen in einem solchen Fall "konkurrierende Ansprüche"- d.h, die Betreuungsunterhaltsansprüche gegen beide Väter konkurrieren miteinander und werden idR gequotelt/aufgeteilt. Immer in Abhängigkeit von dem, was du eigentlich verdienen würdest, wären die Kids betreut und dem, was die Väter selbst überhaupt verdienen. Du wirst also nicht sozusagen doppelten Betreuungsunterhalt bekommen.


Deborah

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Der Vater des ungeborenen Kindes hat leider den Kontakt abgebrochen, er lässt sich nicht als Vater eintragen und vor der Geburt kann man da nicht viel machen.. Heisst ich kann von ihm nicht mal Unterhaltsansprüche 6 Wochen vor der Geburt geltend machen.


cube

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naja, aber du kannst ihn doch als Vater angeben - und dann Ansprüche geltend machen. Das er sich nicht als Vater eintragen lassen will, mag ja sein - aber er ist es nun mal und du kannst ihn deswegen auch so angeben. Aber du musst dich dann halt kümmern und den Unterhalt auch einfordern - von selbst passiert da nichts. Natürlich kann er dann behaupten "nö, bin ich nicht" - dann wird ein Vaterschaftstest gemacht.


KielSprotte

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Dafür kann der KV von Kind 1 aber nichts. Du kannst kaum von ihm verlangen indirekt für Kind 2 aufzukommen. Betreuungsunterhalt kann er sicherlich kürzen.


mellomania

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und als vater nicht eingetragen werden wollen. du musst ihn eintragen lassen wenn du ihn kennst. oder zu verzichtest gänzlich ,aber auf alles. du kannst schlecht uhv beantragen obwohl du weißt wer der vater ist. wenn er dann verweigert wird das durch einen test geklärt. das kind hat ansprüche. und darum gehts. das kind hat anspruch auf unterhalt, auf umgang und aufs erbe!


Deborah

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Mir ist bewusst, dass ich den Vater meines ungeborenen Kindes angeben muss, desweiteren ist mir auch bewusst, dass der Vater meines erstgeborenen Kindes nicht für alles aufkommen muss, möchte ich auch gar nicht. Trotzdem ist das Thema Betreuungsunterhalt, eine komplizierte Sache, weshalb ich hier die Frage an Frau Bader gestellt hatte.


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