Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betreuung durch Oma

Frage: Betreuung durch Oma

Kastanie34

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Hallo Frau Bader, ich erkläre Ihnen kurz die momentane Situation: Wir ziehen im August um, Anfang September endet meine Elternzeit und ich muss wieder arbeiten gehen. Da wir ein Stück weiter weg ziehen, fällt der Kindergartenplatz den wir hier ab August haben werden weg. Wir wissen erst seit ca. 3 Wochen das wir umziehen, und genauso lange suche ich einen neuen Platz in der Nähe unseres neuen Wohnortes. Ohne Erfolg. Der nächst mögliche Zeitpunkt wäre Ende 2020, das gleiche gilt für einen Platz bei einer Tagesmutter. Wir wollen Mitte 2020 mit dem Geschwisterchen "beginnen", und falls mein Aerbeitgeber bis dahin keinen Arbeitsplatz für Schwangere geschaffen hat, bekomme ich wieder ein Berufsverbot (wurde vom Art ausgestellt wegen Risikoschwangerschaft). Ich weiß, das ich den Lohn dann nur weiter bekomme, wenn die Betreuung meines 1.Kindes (dann knapp 3 Jahre alt) gesichert ist. Im Kindergarten könnte ich das ja belegen. Da wir gegenüber von seiner Oma ziehen, hat sie sich bereit erklärt auf ihn aufzupassen während ich arbeite. Wie sieht das dann im Falle eines Berufsverbotes aus? Soll ich einen Vertrag mit der Oma verfassen oder reicht als Beweis das wir gegenüber wohnen? Kann auch sein, das ich einen Ersatzarbeitsplatz bekomme, dann gehe ich natürlich weiterhin arbeiten, aber im Falle eines Berufsverbotes würde ich gern schon informiert sein.


mellomania

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du hast nicht mal betreuung für kind1 sicher, rechnest mit bv für ein noch nicht mal im geringsten "gemachten" kind2? du wurdst wegen risikoschwangerschaft beim ersten ins bv geschickt? sei froh dass das keiner angezweifelt hat, risikoschwanger ist überhaupt kein indikator für ein bv. und der AG MUSS dir arbeit zu teilen, auch wenn diese überhaupt nicht deinen qualifikationnen entspricht. weißt du ob die oma noch so fit ist dein kind betreuen zu können? du sprichst von nächstem jahr, nicht von übermorgen. das ist sehr riskikoreich was du planst, das kann sowas von schief gehen da sich die gesetze zum glück verschärft haben. und risikoschwanger beim ersten heißt nicht das gleiche beim zweitern. und bv vom arzt ist was anderes wie bv vom AG. du vermischst da was. und solltest du ein bv erhalten, erhälst du das was du ohne bv erhalten würdest. WENN das kind tatsächlich von der oma betreut werden kann. musst du nachweisen


Mitglied inaktiv

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Kind 1 muss doch schon ab September wenn deine Elternzeit endet, betreut werden.... Und Kind 2 noch nicht mal unterwegs.... Und dann Risiko schwanger, BV, Ersatzarbeitsplatz Ich glaub du hast zu viel wenn und aber und hätte hätte


luvi

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Hallo, Lass dich durch diese Kommentare nicht verunsichern. Selbstverständlich reicht es aus, dass die Oma das Kind betreut. Es gibt keine Vorschrift, dass ein Kind verpflichtend den Kindergarten besuchen muss. Wahrscheinlich wird eine schriftliche Bestätigung verlangt werden, dass die Oma das Kind in der Zeit, in der du arbeitest bzw. arbeiten würdest, betreut. Diese Fragen werden aber wahrscheinlich gar nicht aufkommen, wenn die EZ endet, du arbeitest und dann aufgrund der Schwangerschaft mit BV ausfällt. Hier im Forum wird auch immer wieder davon gesprochen, dass die Regeln für ein BV verschärft wurden. In der Realität bemerke ich aber keinen Unterschied. Ich kenne Schwangere Lehrerinnen, die aufgrund starker Übelkeit bis zur Geburt ein BV bekommen haben, Schwangere Erzieherinnen, die sofort ohne Umsetzung ins BV gegangen sind, Frauen mit Bürotaetigkeit, die ins BV geplant in 2 Wochen gehen, usw. Dein durch den Arzt ausgestelltes BV, das eigentlich wegen der Tätigkeit ausgestellt wurde, finde ich allerdings auch merkwürdig. Vielleicht gäbe ich dich da aber auch falsch verstanden. LG luvi


Felica

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Betreuung über Grosseltern geht. Erst zu viel wenn und aber. Mein Arzt meinte übrigens bei der Planung der schwangerschaft auch, evtl BV wegen hochgradig Risiko und grenzwertiger Arbeit. Ich habe glücklicherweise nicht drauf gesetzt und bin von arbeiten ausgegangen. War gut so. Es gab dann im 3ten Trimester AU. Jede Schwangerschaft ist anders und nicht planbar.


mellomania

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erzähle bitte keinen mist. und doch, es MUSS nachgewiesen werden. ob kiga oder oma ist egal. aber wenn die oma nicht mehr kann, dann hat sie ein problem da dann kein bv ausgeprochen wird, WENN überhaupt. das ist kausal


Mitglied inaktiv

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*Hier im Forum wird auch immer wieder davon gesprochen, dass die Regeln für ein BV verschärft wurden. In der Realität bemerke ich aber keinen Unterschied. Ich kenne Schwangere Lehrerinnen, die aufgrund starker Übelkeit bis zur Geburt ein BV bekommen haben, Schwangere Erzieherinnen, die sofort ohne Umsetzung ins BV gegangen sind, Frauen mit Bürotaetigkeit, die ins BV geplant in 2 Wochen gehen, usw.* das sagt mir unsere betriebsärztin fast bei jeder asa….


Kastanie34

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Na, freundlicher Umgangston hier. Betreuung für Kind 1 IST gesichert, bei genauem Lesen wird man fest stellen, dass ab September die Oma auf ihn aufpasst. Ja, ich traue ihr das zu. Sie ist noch recht jung und super fit. Klar kann immer was passieren, aber wenn ich morgen überfahren werde, sind meine Pläne auch dahin. Das BV habe ich von meinem Frauenarzt bekommen, da ich keine der Tätigkeiten auch nur für 5 min. ausführen durfte, die auf meiner Arbeit nunmal zu erledigen sind. Und ja, es gibt Arbeitgeber, die keinen anderen Platz für eine Schwangere haben. Das will er ja ändern, dauert eben seine Zeit. Und für wann ich Kind 2 plane ist mein Ding. Ich bin nunmal gerne vorbereitet. Ich kann auch einfach mal mit allem loslegen, und dann die Fragen stellen. Find ich Schwachsinn. Und ich lege es ja gar nicht auf ein BV an, ich geh ja arbeiten, und wenn ich schwanger einen Ersatzplatz bekomme, geh ich auch weiterhin arbeiten. Aber falls dies nicht so ist, ist es doch super, wenn ich jetzt schon weiß was auf mich zukommt. Ich will ja nur wissen, wie ich in dem Fall beweisen kann, dass die Oma auf den Kleinen aufpasst.


desireekk

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Hallo, abgesehen davon dass die neue Gemeinde dir einen Betreuungsplatz anbieten MUSS: Wenn Dein AG dir keinen adäquaten Arbeitsplatz anbieten kann, muss ER ein BV erteilen, NICHT der Gyn. Ansonsten bin ich ein strenger Verfechter des "BV nur im absoluten Ausnahmefall"-Gedankens, finde aber auch, dass einige der Damen hier sich nicht nur im Ton vergriffen haben sondern auch nicht mal das AO`P richtig lesen konnten. LG D


luvi

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Mellomania, Wo hab ich bitte Mist geschrieben?!? Was antwortet Frau Bader? Im Zweifelsfall schriftlich. Oma reicht. Die Fragestellerin plant ja die Oma in die Betreuung mit ein, falls sie keinen Kiga Platz bekommt. Muss deines Wissens nach eine Mutter, die laut Vertrag nur nachts arbeitet, im BV das Kind 3 mal in der Woche bei der Oma übernachten lassen, da es das ohne BV auch gemacht hätte? Oder wenn geplant war, dass der Vater das Kind nachts betreut, wenn die Mutter arbeitet, muss die Mutter dann nachweisen, dass sie nachts in diesen Nächten nicht aufsteht, wenn das Kind weint? In meinem BV hat mich keiner nach einem Nachweis gefragt, ob das Kind betreut ist. Ich musste weder vom Kindergarten noch vom Vater noch von der Oma was vorlegen. Und ja, meine Arbeitszeiten wurden durch die Betreuung im Kindergarten bei weitem nicht abgedeckt. Wenn du jetzt auch noch mein BV in Frage stellen willst: es war vom Arbeitgeber und ich konnte nicht auf einen sicheren Platz umgesetzt werden. LG luvi


luvi

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Kravallie, Was meinst du mit asa? LG luvi


Mitglied inaktiv

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arbeitssicherheitsausschuss, ist eigentlich "der" und nicht "die", ich meinte die Sitzung.


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