erdna
Guten Tag Frau Bader , mein Sohn muss am 03.07.2020 ambulant operiert werden ( Phimose - OP ). Er wird ca. 1 Woche nicht die Schule besuchen können. Für die Zeit ab 06.07. 2020 möchte ich gern die Betreuung meines Sohnes übernehmen , ich bin EU- Rentner und habe also die Zeit , für meinen Sohn da zu sein. Es besteht gemeinsames Sorgerecht. Meine Ex- Partnerin lehnt eine Betreuung meinerseits ab und meint , sie lässt sich krank schreiben. Eigentlich sind doch die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entgeltfortzahlung nicht gegeben, da ich als betreuungsbereiter Elternteil zur Verfügung stehe. Habe ich eine Möglichkeit zur Betreuung meines Sohnes bzw. gibt es eine rechtliche Möglichkeit , um die Betreuung meines Sohnes zu erreichen . Vielen Dank für eine Antwort Mit freundlichen Grüßen Andree
Hallo, sie hat einen Anspruch, da es ja augenscheinlich keine Betreuungsmöglichkeit von jemandem gibt, der im gleichen Haushalt lebt. Sie hingegen haben keinen Anspruch darauf, ihn zu betreuen, wenn es nicht gerade die Zeit ist, wo Sie den Umgang ausüben ich persönlich finde es etwas albern, kenne aber die Hintergründe nicht. Liebe Grüße NB
misses-cat
Fällt die Zeit ab dem 6.07 in deine Betreuungszeit oder in ihre? Also wo wäre das Kind. 6.07 wenn es nicht operiert werden würde
Schru
§ 45 SGB V Eine Voraussetzung ist (ich gehe mal davon aus, dass die anderen erfüllt sind), dass das Kind von keiner anderen IN IHREM HAUSHALT LEBENDE Person das Kind nicht betreuen kann. Wenn Ihr also nicht mehr in einem Haushalt lebt(wovon ich auch ausgehe) sind die Voraussetzungen für die Entgeltfortzahlungen m. E. gegeben. Ich sehe daher keine Chancen, dass Du über diesen Weg Recht bekommst, das Kind zu betreuen. Dir bliebe ggf der Weg über das Familiengericht, indem Du einen Antrag auf die Übertragung Gesundheitssorge für den Zeitraum stellst. LG Schru
Tini_79
Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Es geht dich doch nichts an, wie die Mutter in ihrer Zeit ihr Kind betreut und umgekehrt. Ob sie Entgeltfortzahlung hat, oder die Kasse zahlt oder selbst wenn sie sich widerrechtlich selbst krank schreiben ließe - wo betrifft dich das? Oder möchte die Mutter dir deshalb den Umgang verweigern, den du in der Zeit hättest? Wobei so eine OP Situation sicher gesondert zu betrachten ist, vermute ich.
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