Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betreuung 2jähriger

Frage: Betreuung 2jähriger

mandulina83

Beitrag melden

Hallo, mein Sohn geht seit 01.05 in die Krippe. Die Oma holt ihn Mittags ab und nimmt ihn zu sich, wenn ich arbeiten muss. Nun habe ich folgendes Problem. Die Oma ist jetzt im Juni eine Woche weg (unerwartet) und an einem Tag habe ich niemanden, der den Kleinen zu sich nehmen kann. Mein Mann ist auch nicht da. Der Kindergarten nimmt ihn auch nicht ausnahmsweise länger, da keine Buchung vorliegt. Diese muss immer bis zum 06. des Folgemonats vorliegen. Ich kann sehr wahrscheinlich nicht freinehmen, weil die Kollegin Urlaub in dieser Woche hat. Ich habe erst wieder begonnen zu arbeiten. Welche Rechte habe ich denn nun? Ich kann das Kind ja nicht auf der Straße stehen lassen?!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, hier gibt es leider keine Ansprüche, das müssen Sie selber regeln. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

was meinst du mit rechten? kannst du überstunden aufbauen? bzw Minusstunden? du kannst einen babysitter suchen, im Supermarkt aushänge, Nachbarschaftshilfe. dein mann könnte Urlaub nehmen? je nachdem was du arbeitest, das Kind in absprache auch mal mitnehmen? rechte....??


Julisa

Beitrag melden

Die Betreuung zu regeln obliegt ganz allein den Eltern, damit hat der Arbeitgeber nichts zu tun. Ich weiß das hilft dir aktuell in der Situation nicht wirklich weiter aber so ist es leider. Sprich mit deinem Arbeitgeber bringe eigene Lösungsvorschläge mit, vielleicht ist Homeoffice möglich oder einen kurzfristigen Babysitter. Freunde eventuell? Vielleicht kann dein Kleiner an dem Tag auch von den Eltern eines Kitakumpels mitgenommen werden und den Nachmittag dort verbringen. Eine Lösung wirst du finden müssen denn "Rechte" hast du da gegenüber deinem Arbeitgeber keine.


Tigerblume

Beitrag melden

Du könntest Freunde fragen oder Nachbarn oder andere Eltern aus der Kita Deines Kindes oder Dein Mann nimmt einen Tag Urlaub. Und vielleicht über eine Betreuungsalternative nachdenken, wenn die Oma sich schon nach so kurzer Zeit als keine verlässliche Option erweist.


mandulina83

Beitrag melden

Mit dem Begriff “Rechte” habe ich nicht das perfekte Wort gefunden. Mich ärgert es eher, dass der Kindergarten in der Hinsicht so unflexibel ist. Wenn mein Kind krank wäre, müsste ich auch zuhause bleiben und auf der Arbeit müsste es irgendwie weitergehen. Die Oma ist eigentlich immer abrufbar und hat noch nie nein gesagt, wenn es um die Betreuung der Kinder geht. Jetzt ist nun der Fall eingetreten, da kann sie nicht - ein äußerst blöder Zeitpunkt - mache ihr aber gar keine Vorwürfe. Der Kleine bleibt leider auch nicht bei jedem und Ich habe leider niemanden, dem ich ihn anvertrauen könnte. Die Mamas aus dem Kindergarten kenne ich nicht, coronabedingt. Nachbarn sind ebenfalls ausgeschlossen, Freunde sind selbst berufstätig und mein Mann ist beruflich bedingt im Ausland. Die eine Kollegin hat selbst Urlaub an diesem Tag und die andere möchte ihren freien Tag nicht tauschen.


misses-cat

Beitrag melden

Eure Kita ist mega flexibel hier kann man nicht im Monat vorher etwas an der Betreuung ändern das geht nur einmal im Jahr. Ja ist doof aber dann muss halt der Papa Mal einspringen


cube

Beitrag melden

Eure Kita ist doch schon super flexibel - ich kenne in unserem Umkreis keine bei der man monatlich neue Zeiten angeben kann. Aber jede Flexibilität hat natürlich auch ihre Grenzen bzw. muss ihre Grenzen haben. Die ist bei eurer Kita in der Vorlaufzeit der Betreuungsanmeldung. Hab immer im Kopf: du denkst "diese eine Mal" - das denken aber auch andere und deswegen kann die Kita das nicht machen ohne das dann alle nacheinander auf der Matte stehen und "nur diese eine Mal" wollen. Kennst du zufällig eine Mutter in der Krippe etwas besser und könntest sie fragen, ob sie euer Kind ausnahmsweise mit nach Hause nehmen könnte? Oder eine Freundin von dir? Und warum kann dein Mann auch so gar nicht? - Vielleicht könntet ihr diese 1 Woche unter euch aufteilen? Ich weiß jetzt nicht, was dein Mann arbeitet, aber ich würde meinem defintiv sagen, dass es nicht allein meine Aufgabe ist, in solchen Fällen die Betreuung zu gewährleisten und er sich bitte auch mal mit seinem Chef dann auseinander setzen muss.


KielSprotte

Beitrag melden

Sie schreibt doch, dass ihr Mann im Ausland arbeitet. Nun ist natürlich die Frage, ob von Bayern aus in Österreich, oder von Flensburg aus in Dänemark, oder eben z.B. in den Vereinigten Arabischen Emiraten oder auf einer Bohrinsel etc. Ich gehe jetzt aber mal davon aus, dass es doch so weit ist, dass er nicht "mal eben früher Feierabend machen kann".


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation bei mir auf der Arbeit. Vor Weihnachten hat unsere Kita zu (23.12) ebenso die Einrichtung einer Kollegin. Wir vertreten uns im Urlaubs- und Krankheitsfall. Nun hat besagte Kollegin Urlaub eingereicht für diesen Zeitraum und meine Vorgesetzte möchte mir den 23.12 nicht freigeben, da jede Abteilung ste ...

Ich habe ein Problem. Mein Mann ist privat Versichert und mein Sohn bald auch. Ich bin aber gesetzlich Versichert. Was mache ich, wenn mein Sohn krank ist? Krankengeld bekomme ich nicht, wenn ich ihn betreuen muss. Ich muss ihn aber betreuen, weil mein Mann der Hauptverdiener ist. Ich stehe jetzt zwischen den Stühlen. Können Sie mir einen Tipp g ...

Gibt es einen wie auch immer gearteten rechtlichen Anspruch auf Betreuung des Kindes, wenn der Arbeitgeber keinen Urlaub während der Schließzeiten der Kita bewilligt und die Kita keine Notbetreuung anbietet (und auch keine andere Bezugsperson des Kindes freinehmen kann)? Also zB externe Notbetreuung (gibt es das? durch irgendeinen Träger o.ä.?), Re ...

Hallo Frau Bader, mein Kind geht in die Krippe eines freien Trägers. Die Ausfallzeiten der Betreuung häufen sich immer mehr. Zuletzt waren wir angehalten die Kinder von Mitte November bis Januar nur im Notfall zu bringen. Mein Kind war dementsprechend die meiste Zeit zu Hause. Gestern Abend kam die Nachricht, die nächsten Tage nur Kinder zu bringe ...

Liebe Frau Bader, ich habe leider bisher keinen Betreuungsplatz für meinen Sohn (13,5 Monate) erhalten. Bemühungen meinerseits sind nachweisbar und ich habe im Februar auch Bedarf ab sofort angemeldet (die nun zuständige Sachbearbeiterin hat aber erst Ende März einen Termin für mich frei). Nun endet Mitte des Monats mein Elterngeldbezug und d ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich befinden uns gerade mitten in der Scheidung. Wir wohnen jedoch noch zusammen in einem Haus, da die Wohnungslage so angespannt ist, dass ich bisher keine neue Wohnung als Alleinverdienern gefunden habe. Wir haben gemeinsam 2 Kinder (4&8). Nun hat mein Mann eine Räumungsklage der Scheidung hinzugefügt, wesha ...

Hallo, wie haben uns im Dezember getrennt und haben beide das Sorgerecht Ich habe seither alle Ferien übernommen und jetzt soll mein ex Mann die Kinder nach 5 Wochen Sommerferien eine Woche nehmen und er Weiher sich weil er sie erst in der letzen Woche will. Dabei muss ich arbeiten und bin auf ihm angewiesen. Wie sind die gesetzlichen Regelungen, ...

Sehr geehrte Frau Bader, mir ist etwas blödes passiert und zwar haben ich den Termin zur Geltensmachung der Aufwandsentschädigung um 3 Tage verpasst. Ich bin die ehrenamtliche Betreuuerin meines Vaters. Ich hab das Schreiben dennoch eingereicht. Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, vermute ich, dass das Amtgericht mir eine Ablehnung mit ...

Liebe Frau Bader, mein Sohn Hannes ist im Oktober 2023 in den Kiga gekommen. Ende Oktober ist er 3 geworden. Die ersten 3 Jahre war er mit mir zu Hause. Im Kiga stellte sich schnell heraus, dass er eine 1:1 Betreuung benötigt. Mit dem Kiga entwickelten wir den Plan, dass er einfach in die Krippe kommt. Dort lief es dann auch ok. Mittagsschlaf u ...

Sehr geehrte Frau Bader, wir haben bei unserer aktuellen Wohnortgemeinde einen Antrag gestellt unseren Sohn in unserer alten Gemeinde (sind vor 3 Jahren erst hergezogen) in der Krippe betreuen zu lassen. Haben auch diverse Gründe für diesen Wunsch aufgeführt (unsere gesamte Familie lebt dort, dadurch Betreuungssicherheit im Notfall, evangelisch ...