Judith33
Guten Tag Frau Bader, ich lebe in einer etwas unkonventionellen Situation. Meine Tochter (6) und ich haben ab ihrem zweiten Geburtstag getrennt von ihrem Vater gelebt, mit dem ich das gemeinsame Sorgerecht habe. Bis ich vor zwei Jahren mit meiner Tochter in eine andere Stadt ging, um dort zu heiraten und eine Patchworkfamilie zu gründen, bezahlte der KV mir Unterhalt für meine Tochter und für mich, da ich nur 20 Std arbeitete. Ab Zusammenziehen mit meinem jetzigen Mann, zahlte er ausschließlich Kindsunterhalt. Nun sind wir nach zwei Jahren zurück in unsere Heimat gezogen. Ich bleibe zwar verheiratet mit meinem Mann, habe aber mit meiner Tochter eine alleinige Wohnung. Ich arbeite 30 Std und benötige nach der Schule einen Hortplatz. Nun endlich meine Frage: kann ich von dem Vater meiner Tochter verlangen, dass er sich an den Betreuungskosten über ihren Unterhalt hinaus beteiligt? Oder kann ich, da ich wieder allein lebe, Unterhalt dafür bekommen, dass ich unsere Tochter den überwiegenden Teil betreue? Vielen Dank für Ihren Rat und beste Grüße. Judith
Hallo, 1. Unterhalt für Sie ginge erst nach einer Scheidung 2. Kosten des Schulhorts sind nur dann Mehrbedarf des Kindes, wenn der Hortbesuch im Interesse des Kindes (etwa aus pädagogischen Gründen) geboten ist. - See more at: http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/mehrbedarf-sonderbedarf.html#Beispiele-Mehrbedarf Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nein, für Dich ist Dein Ehemann zuständig. Und Kostenbeteiligung für den Hort gibt es nicht, nur für den Kindergarten ginge das.
Judith33
Hallo Frau Bader, ich hatte es so verstanden, dass es dazu ein neues Urteil gibt. http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=d612e0e3293c7b081b82ad27dc8b9b1d&client=12&nr=47852&pos=0&anz=1 Wenn dem so ist, wie gehe ich dann vor? Danke und Gruß. Judith
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