Hallo, ich bin 17 und seit einem Jahr mit meinem 20 jährigen Freund zusammen, und wohnen seit 11 Monaten zusammen. Wir haben uns im Dezember verlobt und paar Wochen später erfahren, dass wir unser erstes Kind erwarten. Nun bin ich in der 17 Woche schwanger und würden gerne früher heiraten. Meine Eltern sind auch damit einverstanden, nur dieses neue Gesetz untersagt Ehen unter 18. Gibt es denn überhaupt keine Ausnahmen mehr ? Wir sind beide Deutsche und es ist auch keine erzwungene Ehe. Denken Sie man kann es vielleicht trotzdem mit einem Antrag beim Gericht versuchen ? Oder kann man versuchen beim Jugendamt eine vorgezogene Volljährigkeit zu bekommen ? Ich werde erst im Februar 2022 18.
von
Rebbie643
am 19.03.2021, 16:22
Antwort auf:
Heirat
Hallo,
§ 1303 BGB in Verbindung mit dem Gesetz gegen Kinderehen sieht seit 2017 nicht mehr die Möglichkeit vor, ab 16 mit Genehmigung des Familiengerichtes zu heiraten. Dies wegen der Ehen mit Auslandsbezug.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.03.2021
Antwort auf:
Heirat
Hallo,
das neue Gesetz ist da ganz eindeutig und gilt für alle ohne Ausnahme.
Auch dürfte eine vorgezogene Volljährigkeit in diesem Fall schwer zu erlangen sein, da die Jugendämter dieses Vorgehen unterstützen.
Und soweit ich verstanden habe, betrifft vorgezogene Volljährigkeit nur Teilaspekte wie Vermögenssorge, nicht aber vollständige Volljährigkeit.
Wenn ich als Verheiratete Dir etwas raten darf: Mach Dir jetzt in der Schwangerschaft und Corona darum keinen Stress, sondern plane Deine Hochzeit für Deinen Geburtstag im Februar. Dann hast Du mit Mann und Baby und Familie einen schönen Tag, den Du in Ruhe vorbereiten kannst und der dann in mehrfacher Hinsicht ein besonderer ist.
Viele Grüße
von
Mamamaike
am 19.03.2021, 22:24