Guten abend, uns tat sich jetzt sie frage auf was passiert wenn mein lebensgefährte und ich heiraten. Ich weis das der Unterhaltsvorschuss weg fällt für meine Kinder. Ist er dann nicht da Unterhaltsberechtigt und muss es dann nicht neue berechnet werden da meine Ausgaben zu hoch sind bei gering verdinung? Kann sein eigenbehalt nicht höher gesetzt werden dann? Danke und leibe grüse.
von JacquelineLydia am 24.07.2020, 19:48