Hallo, ich habe eine Frage zur Unterhaltsberechnung. Folgende Situation. Mein Exmann und ich haben zwei gemeinsame Kinder. Er hat mit seiner jetzigen Frau ein gemeinsames Kind. Dieses wird im Dezember drei Jahre alt. Geheiratet hat er im September 2020. Bislang wurde er um vier Stufen in der Düsseldorfer Tabelle heruntergestuft (drei eigene Kinder plus Mutter des gemeinsamen Kindes). Wie setzt sich der Unterhalt ab Januar 2021 zusammen.? Reduziert er sich dann nur noch um drei unterhaltspflichtige statt wie bisher um vier unterhaltspflichtig Personen? Vielen Dank für ihre Antwort!
von Mathepo am 13.10.2020, 21:58