Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beteiligung am Verdienstausfall im Krankheitsfall des Kindes?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beteiligung am Verdienstausfall im Krankheitsfall des Kindes?

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Muss sich der barunterhaltspflichtige Vater bzw. Elternteil am Verdienstausall im Krankeitsfall des Kindes ( 10 Tage bzw. 20 Tage im Jahr nur 70 % vom Nettoverdienst; danach nichts mehr) eigentlich hälftig beteiligen oder geht das im Unterhalt auf?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wird das Kind krank sind grds. beide Elternteile verpflichtet, für die Pflegekosten aufzukommen. Unter Umständen bestehen hier Ansprüche im Rahmen des Sonder- oder Mehrbedarfs. So könnten Sie evtl. eine Pflegekraft einstellen und die Kosten in Rechnung stellen oder einen erhöhten Unterhalt gegenüber dem KV wegen des entgangenen Lohns geltend machen. Liebe Grüsse, NB


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