Maruer
Sehr geehrte Frau Bader, ich finde mich seit ein paar Monaten im Beschäftigungsverbot als Bäckerin. Ich hatte Ende letztes Jahres (vor der SS) einen Krankheitsfall was zu mehrere Monate Krankengeld und Reha geführt hat. Es hat sich ausgeheilt und ich habe Mitte Februar angefangen wieder zu arbeiten. März habe ich komplett gearbeitet aber bin langsam wieder eingestiegen also noch nicht mal Vollzeit. Im April würde die SS festgestellt und habe ich ein BV bekommen. Ich habe nun mein erster Lohn von BV bekommen und habe dazu ein paar Fragen. 1. Ist es irgendwie möglich die Monate mit Krankengeld/Übergangsgeld bei der BV Berechnung auszuklammern? Es wirkt sehr ungerecht nach Jahren harte Arbeit so sehr finanziell leiden zu müssen wegen ein Krankheitsfall/Verletzung. 2. So wenig Geld wie ich mit dem BV bekommen habe habe ich noch nie verdient. Auch nicht als ich im März nicht mal Vollzeit gearbeitet habe. Ich bin unbefristet und im Vertrag stehen mir mindestens 40 Stunden/Woche zu, obwohl ich immer eher 45 gearbeitet habe. Wie kann das sein? Was kann ich tun? Vielen Dank für Ihre Zeit und Hilfe! Mit freundlichen Grüßen, Maruer
Hallo, 1. Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden. 2. Da läuft irgendetwas schief. Liebe Grüße NB
Pamo
Im Beschäftigungsverbot bekommst du soviel Gehalt wie ohne Beschäftigungsverbot.
Mitglied inaktiv
Google Mal das Mutterschaftsgesetz Paragraph 21. Da ist geregelt, das Arbeitsausfallzeiten nicht berücksichtigt werden. Du musst den Lohn von 40 h bekommen
mellomania
Du arbeitest nicht wieder voll? Vertrag reduziert? Das was du ohne bv arbeiten würdest bekommst du bezahlt. Wenn du nicht voll wieder eingestiegen bist bekommst du nur das. Daher die Frage wie deine Stunden sind.
KielSprotte
Als Bäckerin hast du vermutlich für einen Großteil der Arbeitszeit (oder sogar komplett) Nachtzuschläge bekommen. Diese sind im BV nicht mehr steuer- und sv-frei, dadurch hast du weniger Netto. Aber der Betrag zählt dadurch zur EG-Berechnungsgrundlage. Und nein Monate mit Krankengeld kann man nur ausklammern lassen, wenn schwangerschaftsbedingt.
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