Maruer
Sehr geehrte Frau Bader, ich finde mich seit ein paar Monaten im Beschäftigungsverbot als Bäckerin. Ich hatte Ende letztes Jahres (vor der SS) einen Krankheitsfall was zu mehrere Monate Krankengeld und Reha geführt hat. Es hat sich ausgeheilt und ich habe Mitte Februar angefangen wieder zu arbeiten. März habe ich komplett gearbeitet aber bin langsam wieder eingestiegen also noch nicht mal Vollzeit. Im April würde die SS festgestellt und habe ich ein BV bekommen. Ich habe nun mein erster Lohn von BV bekommen und habe dazu ein paar Fragen. 1. Ist es irgendwie möglich die Monate mit Krankengeld/Übergangsgeld bei der BV Berechnung auszuklammern? Es wirkt sehr ungerecht nach Jahren harte Arbeit so sehr finanziell leiden zu müssen wegen ein Krankheitsfall/Verletzung. 2. So wenig Geld wie ich mit dem BV bekommen habe habe ich noch nie verdient. Auch nicht als ich im März nicht mal Vollzeit gearbeitet habe. Ich bin unbefristet und im Vertrag stehen mir mindestens 40 Stunden/Woche zu, obwohl ich immer eher 45 gearbeitet habe. Wie kann das sein? Was kann ich tun? Vielen Dank für Ihre Zeit und Hilfe! Mit freundlichen Grüßen, Maruer
Hallo, 1. Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden. 2. Da läuft irgendetwas schief. Liebe Grüße NB
Pamo
Im Beschäftigungsverbot bekommst du soviel Gehalt wie ohne Beschäftigungsverbot.
Mitglied inaktiv
Google Mal das Mutterschaftsgesetz Paragraph 21. Da ist geregelt, das Arbeitsausfallzeiten nicht berücksichtigt werden. Du musst den Lohn von 40 h bekommen
mellomania
Du arbeitest nicht wieder voll? Vertrag reduziert? Das was du ohne bv arbeiten würdest bekommst du bezahlt. Wenn du nicht voll wieder eingestiegen bist bekommst du nur das. Daher die Frage wie deine Stunden sind.
KielSprotte
Als Bäckerin hast du vermutlich für einen Großteil der Arbeitszeit (oder sogar komplett) Nachtzuschläge bekommen. Diese sind im BV nicht mehr steuer- und sv-frei, dadurch hast du weniger Netto. Aber der Betrag zählt dadurch zur EG-Berechnungsgrundlage. Und nein Monate mit Krankengeld kann man nur ausklammern lassen, wenn schwangerschaftsbedingt.
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...
Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots. Ich bin in der 16 SSW schwanger und mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt) Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt. Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Hallo Frau Bader, wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...
Die letzten 10 Beiträge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang