Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, Hatte eine recht kurze beziehung, die aber nicht lange hielt. Dann war ich schwanger. In der 6.SSW habe ich ihm gesagt, das er Vater wird. Er hat ja auch ein recht das zu wissen. Er hat mir Vorwürfe gemacht, das ich alleine entschieden hätte es auszutragen, hätte ja abtreiben sollen!! Ich wär ja egoistisch. Er vergisst, das es mein Körper ist. Jetzt hat er Angst um sein Geld. Er meint wenn er zahlen soll, beantragt er das alleinige sorgerecht. Aber so wie er reagiert hat... Mir wär es am liebsten, das er den kleinen gar nicht sieht. Kann ich das erreichen? Da er mich ja auch geschlagen hat... Ich kenne diese Person ja auch nicht richtig. Man hört ja so viel in den nachrichten. kann er das Beruchsrecht bekommen??? obwohl er nicht mal genau weiß was er überhaupt will, da er erst wollte das ich abtreibe, nun will er das besuchsrecht doch haben, das möchte ich aber nicht, da er mich geschlagen hat und das kind auch schlagen wird... werdendemama2002
Hallo, vergessen Sie es. Viele Männer drohen damit, haben aber im Normalfall keine Chance auf das alleinige Sorgerecht, schon gar nicht, wenn man nicht verheiratet ist. Dann kann die KM alleine entscheiden, ob sie es mit dem Vater teilen will. Nur in Extremfällen (Drogen, Alkohol etc.) erhält er es. Auf der anderen Seite hat er ein Umgangsrecht, wenn kein Kindeswohl verletzt wird. Wenden Sie sich an das Jugendamt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hi Du werdende Mama, Ich hoffe, ich kann Dir etwas weiterhelfen. Erst mal möchte ich Dir sagen, hab keine Angst vor dem Vater. Jede Sekunde, die Du mit Angst verbringst, ist umsonst. Genieße Deine Schwangerschaft und freu Dich auf Dein süßes Baby. Es hat eine sorglose Mutter verdient. 1) Es ist so, daß wenn Du nicht mit dem Vater verheiratet bist, Du automatisch das alleinige Sorgerecht für Dein Kind hast. Du kannst allerdings beim Jugendamt eine Sorgeerklärung abgeben, daß Du mit dem Vater die Sorge gemeinsam ausüben willst, daß würde ich Dir aber nicht raten. Der Vater hat keine Chance gegen Deinen Willen mit Dir ein gemeinsames Sorgerecht auszuüben. Da kann er Dir erzählen was er will!!! Er bekommt sowieso kein alleiniges, da ihr ja nicht verheiratet seid. 2) Unterhalt: Das Jugendamt wird mit Dir nach der Geburt in Verbindung treten. Es wird Dir Beratung und Unterstützung anbieten. Unter anderem auch die sogenannte Beistandschaft. Diese solltest Du beantragen. Diese habe ich für meine Tochter direkt nach der Geburt auch beantragt. Das bedeutet, daß das Jugendamt den Vater anschreiben wird, ihn fragen wird, ob er die Vaterschaft anerkennen will, wenn nicht, wird das JA die Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen. Dann fordert das JA den KV auf, sein Einkommen offen zu legen und errechnet daraus die Unterhaltsansprüche Deines Kindes. Zahlt der Vater nicht, kümmert sich das JA auch darum und Du bekommst erst mal Unterhaltsvorschuß. Das sind 111€ im MOnat. Das alles kostet dich nichts. Das Jugendamt klagt im Namen Deines Kindes auf Kosten des Staates. Laß Dich ruhig einmal beim JA beraten und hol dir dort die Broschüren: "Das neue Kindschaftsrecht" und " Die neue Beistandschaft". Sehr informativ und wenn man gut Bescheid weiß, kann man nichts falsch machen. Ich habe das alles genauso gemacht und habe mich beim JA immer sehr gut aufgehoben gefühlt. Ich war schon bereits in der Schwangerschaft beim Jugendamt. Zieh die Beamten dort jetzt schon auf Deine Seite! Sag das Du Angst vorm KV hast und warum!! Meine Tochter ist erst knapp 5 Monate alt und es ist alles auch noch nicht so lang her. Der KV zahlt nicht und gerade deshalb habe ich nicht bereut, eine Beistandschaft beantragt zu haben. Noch etwas zum Unterhalt. Möchtest Du niemandem den Namen des Vaters mitteilen, so kann Dich keiner zwingen, aber Du wirst dann auch keinen Anspruch uf zum Beispiel Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt haben. Allerdings hast Du dann auch keinen Dich schlagenden KV am Hals. Das mußt Du abwägen. 3) Besuchsrecht: Der nichteheliche Vater der kein Sorgerecht hat, hat aber ein "Umgangsrecht". Die Dauer und die Art des Umgangs bestimmst erstmal Du, weil Du das alleinige Sorgerecht hast. Du kannst auch auf betreutem Umgang beim Jugendamt pochen, dmait Du nicht anwesend sein mußt und jemand den Vater und Kind beobachtet. Du wirst sehen, das hält er nicht lang durch.Wenn ihm Deine Vorschläge zum Umgang mit dem KInd nicht gefallen, wird er einen Antrag auf Regelung des Umgangs stellen, falls er einen langen Atem hat und durchhält. Mein Kindesvater hat so etwas auch gemacht, aber nur, weil er mich ärgern wollte und nicht weil er Interesse an seinem Kind hat. Mittlerweile hat er den Antrag zurückgezogen und ich habe Ruhe! Seine Begründung: Er bekommt ein neues Kind! Wenn der KV die Vaterschaft anerkannt hat, ist er auch verpflichtet nicht nur Deinem Kind monatlich Unterhalt zu zahlen, sondern auch DIr, mach das bei einem Anwalt geltend. Finanziell (so finde ich) geht es Dir die ersten 2 Jahre mindestens einigermaßen gut und ihr müßt nicht am Hungertuch knabbern. Falls Du noch fragen hast oder Angst haben solltest, darfst Du mir gern mailen, ich habe das alles durch! Es ist nicht so schlimm, wie es jetzt auf Dich wirkt. Liebe Grüße der Schlups
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