Avy_Valentine
Hallo, Ich habe bei meiner AG den Antrag auf Elternzeit fristgerecht eingereicht. Sie sagte, sie macht mir die Bestätigung direkt fertig, damit ich sie schnell für meinen Elterngeldantrag habe. Jetzt sagt sie, dass ich ins Geschäft kommen soll, weil ich ihr das Bestätigungsschreiben, welches ich ja brauche, unterschreiben muss. Ich bin im Mutterschutz und das Geschäft ist 50km von meinem Wohnort entfernt. Stimmt es, dass ich die Bestätigung unterschreiben muss? Liebe Grüße Mandy
Hallo, nein. Es ist noch nicht einmal nötig, es zu bestätigen. Da Sie aber in einem BV sind, darf de AG SIe auffordern, zur Arbeitsstelle zu kommen um Dinge zu besprechen ( wenn es nicht dem BV zuwider läuft) Der Arbeitsweg wäre ja sonst auch zu bewältigen. Liebe Grüße NB
Felica
Nein. Du brauchst eigentlich noch nicht mal eine Bestätigung. Den der AG darf die EZ nicht ablehnen, es ist also nicht mal ein Antrag. Trotzdem würde ich es machen. Dann nach der Geburt und direkt auch dir korrekten Daten nachreichen und die Geburtsurkunde. Vorher brauchst du das ja so oder so nicht und es spart einen Weg.
Himbeere2008
Elternzeit beantragt man nicht, sie wird lediglich dem Arbeitgeber fristgerecht mitgeteilt. Verbieten oder verwehren darf er sie ebenso nicht. Wann ist denn dein Kind geboren und wie lange hast oder möchtest du in Elternzeit gehen?
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