Johanna1382
Hallo, ich war letztes Jahr schwanger und aufgrund einer Risikoschwangerschaft im Beschäftigungsverbot. Leider hatte ich eine Fehlgeburt, was mich psychisch sehr getroffen hat, ich war danach 6 Monate krank geschrieben. Dann sollte ich zum Amtsarzt, um meine Dienstfähigkeit überprüfen zu lassen. Ich hatte überlegt, zwei Monate nach dem Termin wieder beruflich einzusteigen, über Wiedereingliederung mit zunächst weniger Stunden und diese dann innerhalb von 6 Monaten schrittweise zu steigern. Da meinte der Amtsarzt, dass ich dann evtl. als nur beschränkt dienstfähig gelten könnte. Nun habe ich erfahren, dass ich wieder schwanger bin und höchstwahrscheinlich wird auch wieder ein Beschäftigungsverbot ausgestellt werden. Nun habe ich Sorge, dass die Schulbehörde mich als beschränkt dienstfähig einstuft, wenn sie von der erneuten Schwangerschaft und dem Beschäftigungsverbot erfährt und ich dann finanzielle Einbußen zu befürchten hätte. Kann das passieren? Wann sollte ich die Schwangerschaft bekannt geben? Vielen Dank für eine Antwort
Hallo, das ist Beamtenrecht und gar nicht mein Thema. Ich habe deshalb etwas entsprechendes herausgesucht: https://sbv-schule.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/Themen-und-Materialien/Dienstunfaehigkeit+und+Begrenzte+Dienstfaehigkeit Liebe Grüße NB
Johanna1382
Noch als Ergänzung: ich bin verbeamtete Lehrerin (auf Lebebszeit).
Jana287
Wie ist denn der aktuelle Stand? Krank bzw in Wiedereingliederung? Während der Wiedereingliederung gilt man als arbeitsunfähig und bekommt weiter Krankengeld. Wäre also die Frage, ob ein BV überhaupt greift.
Johanna1382
Aktuell bin ich noch krank geschrieben. Die Wiedereingliederung soll ab April beginnen. Krankengeld bekomme ich als Beamtin nicht, weiter volle Bezüge aktuell. Dann wäre es sinnvoller, das BV vorzulegen, bevor die Behörde über die Dienstfähigkeit entscheidet? Bzw. vor Start der Wiedereingliederung?
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