Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Ich hab ein paar offene Fragen und bitte um ihre Hilfe! Ich habe heute eine Bescheinigung über den mutmaßlichen ET für die Krankenkasse be meinem FA geholt und nun muss ich noch ausfüllen bis wann mir Arbeitsentgelt zusteht und wann ich zuletzt gearbeitet habe. Da ich aber seit einigen Monaten bereits krankgeschrieben bin (ET 13.11.), weiß ich nicht ob es um den offiziellen letzten Arbeitstag oder den tatsächlichen letzten Arbeitstag geht!? Außerdem weiß ich auch nicht bis wann mir mein Arbeitsentgelt zusteht. Steht es mir auch während des Mutterschutzes zu? Dann habe ich noch eine Frage wegen dem Antrag auf Elternzeit den ich jetzt bereits stellen möchte. Darin muss stehen ab wann ich in Elternzeit gehe. Gehe ich nun vom mutmaßlichen ET aus? Ich weiß ja nicht wann mein Baby tatsächlich kommt. Und wie berechne ich dann das genaue Datum? Danke schon mal im Voraus für die Beantwortung aller meiner Fragen LG Loredana
Hallo, 1. Es geht um denletzten Arbeitstag vor Beginn des Mutterschutzes 2. Währende des Mutterschutzes bekommen Sie Mutterschaftsgeld von der KK und vom Ag 3. Sie können den Antrag erst nachd er Geburt stellen. Beginn ist die Geburt. Schreiben Sie in den Antrag am besten ein Datum. Wenn Sie weniger als 2 J. beantragen besteht kein Asnpruch auf verlängerung Liebe Grüsse, Nb
Mitglied inaktiv
elternzeit kannst du erst "beantragen", wenn das baby da ist. auf der bescheinigung für den ET musst du den letzten arbeitstag vor dem mutterschutz eintragen. dabei ist es egal, ob du krank geschrieben warst. lg two_kids
Ähnliche Fragen
hallo, ich überlege mir gerade meine schriftliche beantragung für meinen arbeitgeber,für den zeitraum meines erziehungsurlaubes. jetzt habe ich gehört,man sollte noch um eine bescheinigung der elternzeit bitten. was ist das für eine bescheinigung,und geht die Bitte an den arbeitgeber????????? recht vielen dank für die antwort dani-32.ssw
Hallo Fau Bader! Ich habe meinem Arbeitgeber per Einschreiben die Dauer meiner Elternzeit mittgeteilt (...im Anschluß an den Mutterschutz für 2 Jahre...). Jetzt bräuchte ich aber für ein Amt eine Bescheinigung der Elternzeit. Mein AG teilte mir daraufhin per e-mail mit, dass es nicht üblich sei, dass die Firma die beantragte Elternzeit schriftl ...
Sehr geehrte Frau Bader, Hallo Forumsmitglieder, Braucht man eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers, um Teilzeit (es handelt sich um eine kurzfristige, geringfügige Beschäftigung - Prospekte verteilen) während der Elternzeit arbeiten zu können, oder genügt auch eine mündliche Einverständnis? Muss ich diese Bescheinigung irgendwo vo ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage zu meinem - eher spezielleren Fall. Bei mir ist es so, dass ich mich aktuell in Elternzeit befinde. Mein Arbeitsvertrag war befristet und ist während der Elternzeit abgelaufen. Formal wäre ich somit - wenn ich nicht in Elternzeit wäre - seit November 2017 arbeitslos. Die Agentur für Arbeit bescheinig ...
Hallo, wir haben folgende Situation: Mein Mann nimmt vom 8. bis 13. Monat Elternzeit (vom 15.01.2021 bis 14.07.2021) und hat das bereits im Oktober bei seinem Arbeitgeber beantragt bzw. eingereicht - aber bisher noch keine Bestätigung erhalten (trotz mehrmaligem Nachfragen) und wir brauchen die Bestätigung ja für den Elterngeldantrag. Heute wurde ü ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Sollte ich nach einem Jahr erneut schwanger werden: Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden, auch ohne meine Arbeit wieder aufgenommen zu haben? Oder muss ich die Elternzeit bis zum Mutterschutz fortführen, obwohl ich in einer Kita ohnehin direkt ins Beschäftigungsverbot falle ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Hallo Frau Bader, Aktuell bin ich in der Elternzeit von meinem ersten Kind noch bis Juni26. Arbeite auch schon in Teilzeit und habe in der Elternzeit einen neuen Vertrag der aber am Ende der elternzeit endet und mein alter wieder aktiviert wird da ich dort vollzeit bin und schlechteren Lohn bekomme. Da wir jetzt schwanger sind und ich in m ...
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...
Hallo, im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen. Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen. Ist es relevant in welchem der ersten 12 Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?