Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Ich hab ein paar offene Fragen und bitte um ihre Hilfe! Ich habe heute eine Bescheinigung über den mutmaßlichen ET für die Krankenkasse be meinem FA geholt und nun muss ich noch ausfüllen bis wann mir Arbeitsentgelt zusteht und wann ich zuletzt gearbeitet habe. Da ich aber seit einigen Monaten bereits krankgeschrieben bin (ET 13.11.), weiß ich nicht ob es um den offiziellen letzten Arbeitstag oder den tatsächlichen letzten Arbeitstag geht!? Außerdem weiß ich auch nicht bis wann mir mein Arbeitsentgelt zusteht. Steht es mir auch während des Mutterschutzes zu? Dann habe ich noch eine Frage wegen dem Antrag auf Elternzeit den ich jetzt bereits stellen möchte. Darin muss stehen ab wann ich in Elternzeit gehe. Gehe ich nun vom mutmaßlichen ET aus? Ich weiß ja nicht wann mein Baby tatsächlich kommt. Und wie berechne ich dann das genaue Datum? Danke schon mal im Voraus für die Beantwortung aller meiner Fragen LG Loredana
Hallo, 1. Es geht um denletzten Arbeitstag vor Beginn des Mutterschutzes 2. Währende des Mutterschutzes bekommen Sie Mutterschaftsgeld von der KK und vom Ag 3. Sie können den Antrag erst nachd er Geburt stellen. Beginn ist die Geburt. Schreiben Sie in den Antrag am besten ein Datum. Wenn Sie weniger als 2 J. beantragen besteht kein Asnpruch auf verlängerung Liebe Grüsse, Nb
Mitglied inaktiv
elternzeit kannst du erst "beantragen", wenn das baby da ist. auf der bescheinigung für den ET musst du den letzten arbeitstag vor dem mutterschutz eintragen. dabei ist es egal, ob du krank geschrieben warst. lg two_kids
Ähnliche Fragen
hallo, ich überlege mir gerade meine schriftliche beantragung für meinen arbeitgeber,für den zeitraum meines erziehungsurlaubes. jetzt habe ich gehört,man sollte noch um eine bescheinigung der elternzeit bitten. was ist das für eine bescheinigung,und geht die Bitte an den arbeitgeber????????? recht vielen dank für die antwort dani-32.ssw
Hallo Fau Bader! Ich habe meinem Arbeitgeber per Einschreiben die Dauer meiner Elternzeit mittgeteilt (...im Anschluß an den Mutterschutz für 2 Jahre...). Jetzt bräuchte ich aber für ein Amt eine Bescheinigung der Elternzeit. Mein AG teilte mir daraufhin per e-mail mit, dass es nicht üblich sei, dass die Firma die beantragte Elternzeit schriftl ...
Sehr geehrte Frau Bader, Hallo Forumsmitglieder, Braucht man eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers, um Teilzeit (es handelt sich um eine kurzfristige, geringfügige Beschäftigung - Prospekte verteilen) während der Elternzeit arbeiten zu können, oder genügt auch eine mündliche Einverständnis? Muss ich diese Bescheinigung irgendwo vo ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage zu meinem - eher spezielleren Fall. Bei mir ist es so, dass ich mich aktuell in Elternzeit befinde. Mein Arbeitsvertrag war befristet und ist während der Elternzeit abgelaufen. Formal wäre ich somit - wenn ich nicht in Elternzeit wäre - seit November 2017 arbeitslos. Die Agentur für Arbeit bescheinig ...
Hallo, wir haben folgende Situation: Mein Mann nimmt vom 8. bis 13. Monat Elternzeit (vom 15.01.2021 bis 14.07.2021) und hat das bereits im Oktober bei seinem Arbeitgeber beantragt bzw. eingereicht - aber bisher noch keine Bestätigung erhalten (trotz mehrmaligem Nachfragen) und wir brauchen die Bestätigung ja für den Elterngeldantrag. Heute wurde ü ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich war im öffentlichen Dienst mit einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Im Oktober 2025 ist dieses Arbeitsverhältnis ausgelaufen. Die Elternzeit habe ich für den Zeitraum von Mai 2025 bis März 2027 angegeben. Ich würde gerne die volle 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Gibt es da eine Möglichkeit, wenn man ...
Hallo Frau Bader, ich fange nach meiner Elternzeit wieder an zu Arbeiten. Ich starte mit 16 Wochenstunden verteilt auf zwei Tage. Aus meiner Zeit vor der Elternzeit habe ich noch 16 Tage Urlaub, ich habe Vollzeit gearbeitet. Jetzt wird mein Urlaub vor dem eigentlichen Start abgegolten so dass ich 3 Wochen zu Hause bin aber trotzdem schon Gehalt be ...
Hallo, ich habe eine Frage zu meiner bevorstehenden Rückkehr aus der Elternzeit und zur Gestaltung meiner Arbeitszeit ab März 2027. Ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen, in dem es verschiedene Teilzeitmodelle und individuelle Arbeitszeitlösungen möglich sind. Ich habe hierzu bereits mit der Personalabteilung gesprochen. Dort wurde mir e ...
Hallo, meine Elternzeit (3 Jahre) endet Mitte November und ich plane ein 2. Kind. Nach der Elternzeit werde ich wieder Vollzeit arbeiten. Wenn ich zB im Januar schwanger sein sollte und ein ärztliches BV bekomme wie berechnet sich mein Mutterschutzlohn? Der Mutterschutzlohn bemisst sich nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate vor Eintritt d ...
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld