Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Ich hab ein paar offene Fragen und bitte um ihre Hilfe! Ich habe heute eine Bescheinigung über den mutmaßlichen ET für die Krankenkasse be meinem FA geholt und nun muss ich noch ausfüllen bis wann mir Arbeitsentgelt zusteht und wann ich zuletzt gearbeitet habe. Da ich aber seit einigen Monaten bereits krankgeschrieben bin (ET 13.11.), weiß ich nicht ob es um den offiziellen letzten Arbeitstag oder den tatsächlichen letzten Arbeitstag geht!? Außerdem weiß ich auch nicht bis wann mir mein Arbeitsentgelt zusteht. Steht es mir auch während des Mutterschutzes zu? Dann habe ich noch eine Frage wegen dem Antrag auf Elternzeit den ich jetzt bereits stellen möchte. Darin muss stehen ab wann ich in Elternzeit gehe. Gehe ich nun vom mutmaßlichen ET aus? Ich weiß ja nicht wann mein Baby tatsächlich kommt. Und wie berechne ich dann das genaue Datum? Danke schon mal im Voraus für die Beantwortung aller meiner Fragen LG Loredana
Hallo, 1. Es geht um denletzten Arbeitstag vor Beginn des Mutterschutzes 2. Währende des Mutterschutzes bekommen Sie Mutterschaftsgeld von der KK und vom Ag 3. Sie können den Antrag erst nachd er Geburt stellen. Beginn ist die Geburt. Schreiben Sie in den Antrag am besten ein Datum. Wenn Sie weniger als 2 J. beantragen besteht kein Asnpruch auf verlängerung Liebe Grüsse, Nb
Mitglied inaktiv
elternzeit kannst du erst "beantragen", wenn das baby da ist. auf der bescheinigung für den ET musst du den letzten arbeitstag vor dem mutterschutz eintragen. dabei ist es egal, ob du krank geschrieben warst. lg two_kids
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