Mitglied inaktiv
Hallo Fau Bader! Ich habe meinem Arbeitgeber per Einschreiben die Dauer meiner Elternzeit mittgeteilt (...im Anschluß an den Mutterschutz für 2 Jahre...). Jetzt bräuchte ich aber für ein Amt eine Bescheinigung der Elternzeit. Mein AG teilte mir daraufhin per e-mail mit, dass es nicht üblich sei, dass die Firma die beantragte Elternzeit schriftlich bestätigen muss... Hat mein AG Recht? Habe ich die Elternzeit richtig beantragt (...im Anschluß an den Mutterschutz...)? Grüße Levi
Hallo, man kann es für eine gewünschte Zeit mitteilen, besser ist, ein Datum zur Klarstellung mit reinzuschreiben. Wenn er das nicht will würde ich dem Amt Ihr Schreiben vorlegen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Du hast nicht beantragt, sondern die Dauer der EZ mitgeteilt. Bitte den AG eben um Bestätigung der Email und deren Inhalt. Das kann er machen, tut ja nicht weh. Viele Grüße Désirée
Ähnliche Fragen
hallo, ich überlege mir gerade meine schriftliche beantragung für meinen arbeitgeber,für den zeitraum meines erziehungsurlaubes. jetzt habe ich gehört,man sollte noch um eine bescheinigung der elternzeit bitten. was ist das für eine bescheinigung,und geht die Bitte an den arbeitgeber????????? recht vielen dank für die antwort dani-32.ssw
Hallo Frau Bader! Ich hab ein paar offene Fragen und bitte um ihre Hilfe! Ich habe heute eine Bescheinigung über den mutmaßlichen ET für die Krankenkasse be meinem FA geholt und nun muss ich noch ausfüllen bis wann mir Arbeitsentgelt zusteht und wann ich zuletzt gearbeitet habe. Da ich aber seit einigen Monaten bereits krankgeschrieben bin (ET 13 ...
Sehr geehrte Frau Bader, Hallo Forumsmitglieder, Braucht man eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers, um Teilzeit (es handelt sich um eine kurzfristige, geringfügige Beschäftigung - Prospekte verteilen) während der Elternzeit arbeiten zu können, oder genügt auch eine mündliche Einverständnis? Muss ich diese Bescheinigung irgendwo vo ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage zu meinem - eher spezielleren Fall. Bei mir ist es so, dass ich mich aktuell in Elternzeit befinde. Mein Arbeitsvertrag war befristet und ist während der Elternzeit abgelaufen. Formal wäre ich somit - wenn ich nicht in Elternzeit wäre - seit November 2017 arbeitslos. Die Agentur für Arbeit bescheinig ...
Hallo, wir haben folgende Situation: Mein Mann nimmt vom 8. bis 13. Monat Elternzeit (vom 15.01.2021 bis 14.07.2021) und hat das bereits im Oktober bei seinem Arbeitgeber beantragt bzw. eingereicht - aber bisher noch keine Bestätigung erhalten (trotz mehrmaligem Nachfragen) und wir brauchen die Bestätigung ja für den Elterngeldantrag. Heute wurde ü ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Hallo, Ich habe folgende Situation und wäre über Hilfe dankbar. Ich habe zwei Kinder. K1 geb. 28.12.18 und K2 geb. 27.12.24. Bei K1 hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Bei K2 habe ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft gerade. Kann ich das 3te Jahr von K1 noch iwie nehmen? Weil eigentlich ist ja die Meldung von K2 für zwei ...
Hallo Frau Bader, Leider haben sie letztens nur geschrieben, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen würden. Das war aber gar nicht meine Frage, sondern wie die Rechtslage mit der Elternzeitverlängerung ist. Hier nochmal der Sachverhalt: Ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr El ...
Hallo Frau Bader, leider haben Sie meine Frage beim letzten Mal nicht beantwortet, daher Stelle ich diese nochmals. Es geht mir hier um den Sachverhalt der Elternzeit beim AG. Darf er ablehnen? Hier nochmal die Konstellation: ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Erbe bei eventuellem Tod des Kindsvater
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer