Redrose
Hallo, ich bin gerade in einer blöden Situation und brauche dringend Expertenrat. Ich bin bei 2 Arbeitgebern beschäftigt, einmal Teilzeit und einmal eine Geringfügige Beschäftigung. Der TZ AG hat mich in ein Beschäftigungsverbot geschickt (u.a.fehlender Impfschutz bei Arbeit mit Kindern). Ich weiß leider nicht ob es ein "individuelles" oder "generelles" BV war. Der andere AG hat mich zum Betriebsarzt geschickt, der aber kein Beschäftigungsverbot erteilt hat. Das BV habe ich dem anderen AG mündlich mitgeteilt. Da ich mich nicht gut gefühlt habe, habe ich 3 Krankenscheine bekommen beim GFB AG, die ich auch dort und bei der Krankenkasse eingereicht habe. Jetzt ist es so, dass die KK die Lohnfortzahlung des TZ AGs unterbrochen hat wegen der Krankmeldung im BV. Der TZ AG hat die Krankenscheine eingefordert, dem bin ich auch direkt nachgekommen und habe diese eingereicht. Im November hat mein Mutterschutz angefangen. Die Krankenkasse hat mir auch Mutterschaftsgeld gezahlt. Allerdings hat der TZ AG nur 94 Euro überwiesen. Telefonisch hat er mir das so begründet dass ich die Krankenscheine nicht eingereicht hätte und man das als "unbezahlten Urlaub" bzw. "unentschuldigtes Fehlen" verbucht hat. Sie wollen mir die U2 Umlage nicht zahlen. Begründet wird dies auch damit, dass man sagt ich hätte bei der GFB nicht arbeiten dürfen da ich ja bei ihnen im BV war. Jetzt stehe ich ohne Geld da und weiß gar nicht wovon ich diesen Monat leben soll. Was kann ich jetzt tun?
Hallo, das Beschäftigungsverbot muss die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin sein. Das BAG (Urteil vom 1.10.1997- 5 AZR 685/96) stellt ausdrücklich klar, dass wenn Krankheit und Beschäftigungsverbot zusammen vorliegen, dass dann kein Mutterschutzlohn vom Arbeitgeber geschuldet ist. Dies gilt ausdrücklich auch, wenn z.B. der Arbeitgeber nach dem Ablauf von 6 Wochen Krankheit nicht mehr zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist. Liebe Grüße NB
Redrose
Es sind keine 6 Wochen Krankheit verstrichen. Der Arbeitgeber möchte für die Krankheitszeit das Geld zurück. Daher droht er jetzt mit Klage. Das Beschäftigungsverbot besteht nur wegen fehlendem Impfschutz. Kann er mich verklagen? Wenn ja, auf was? Hat der Krankenschein das BV wirklich aufgehoben?
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, da meine SS-Vertretung kurzfristig gekündigt hat, bin ich auf Bitten und Betteln meines Chefs von heute auf morgen wieder für 2 Tage an meinen alten Arbeitsplatz arbeiten gegangen. Eigentlich hatte ich noch bis zum Frühjahr Elternzeit beantragt. Leider hat die Firma es nicht geschafft mir vor Arbeitsantritt einen neuen Arbeitsver ...
Hallo Frau Bader, erstmal vielen Dank für Ihre schnelle Beantwortung. Die Runterstufung basiert auf einem neuen Tarifvertrag, der für alle Beschäftigten der FA gelten soll. Bin ich dabei dann als TZ-Beschäftigte wirklich davon ausgenommen? Habe ich nach Beendigung der Elternzeit eig. noch einige Zeit Kündigungsschutz? Und habe ich es richtig verst ...
Sehr geehrte Frau Bader! Meine 3-jährige Elternzeit läuft bis September 2013. Ich bin erneut schwanger, meine Mutterschutzfrist beginnt Ende Januar 2013, der Geburtstermin ist im März. Kann ich die bestehende Elternzeit unterbrechen, um dann Mutterschutzgeld von der Krankenkasse + dem AG in voller Höhe zu beziehen. Könnte ich danach die neue Elt ...
Hallo Frau Bader, eine gute Freundin ist jetzt leider in der Elternzeit an Brustkrebs erkrankt. Da sie leider schon einige weibliche Familienmitglieder an Krebs verloren hat, hatte sie sich schon mit dem Thema außeinander gesetzt und wollte auch sobald der kleine Mann 1 Jahr wird (Sommmer 2015) sich die Brust und die Eierstöcke entfernen lasse ...
Sehr geehrte Frau Bader, nach der Geburt meines ersten Kindes im Dez. 14 habe ich wie folgt Elternzeit beantragt: - ab Dez.2014 ein Jahr voll Elternzeit ohne Erwerbstätigkeit mit Bezug von Elterngeld - dann Unterbrechung der Elternzeit mit Arbeit in Vollzeit von Dez. 15 bis Juni 16 - ab 05.06.2016 bis Januar 2017 erneut Elternzeit (Arbeit in T ...
Hallo :-) Eine Schwangere arbeitet bis zum Mutterschutz Vollzeit. Nach der Geburt bezieht die Mutter 8 Wochen lang Mutterschaftsleistungen, da diese höher sind als das Elterngeld. Nach dem Mutterschutz möchte die Mutter zwei Monate lang (also Lebensmonat 3 und 4 des Babys) 36 Wochenstunden arbeiten und kein Elterngeld beziehen. Danach möchte ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite im Öffentlichen Dienst in Berlin, es gilt der TV-L. Nun wurde mir mitgeteilt, dass bei der Zählung meiner Erfahrungsstufe die Zeit der Elternzeit nicht angerechnet wird. Einerseits kann ich es verstehen, da ich zu dieser Zeit ja nicht arbeite, aber das gleiche gilt für das Beschäftigungsverbot und diese Zeit ...
Hallo, ich habe 2 Kinder (1. geb. 8.2016. und 2. geb. 06.19). Beim ersten Kind habe ich zuerst 2 Jahre EZ beantragt und dann anschliessend nochmal nahtlos auf ein weiteres Jahr verlängert. Währenddessen wurde ich erneut schwanger mit Kind 2 und habe dann die noch laufende Elternzeit einen Tag vor Beginn des neuen Muzterschutzes für Kind 2 ...
Sehr geehrte Frau Bader, Zur Ausgangssituation: - ich bin freiwillig gesetzlich versichert - Ehemann privat versichert - Mein Einkommen & meines Ehemanns über JAEG - ich verdiene mehr als mein Ehemann, wenn ich nicht in Elternzeit mit Elterngeldbezug bin - unser 1. Sohn ist seit Geburt (2019) über mich in der GKV Familienversichert Im ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner