Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, da meine SS-Vertretung kurzfristig gekündigt hat, bin ich auf Bitten und Betteln meines Chefs von heute auf morgen wieder für 2 Tage an meinen alten Arbeitsplatz arbeiten gegangen. Eigentlich hatte ich noch bis zum Frühjahr Elternzeit beantragt. Leider hat die Firma es nicht geschafft mir vor Arbeitsantritt einen neuen Arbeitsvertrag vorzulegen - auf das Drängen meines Chefs und das des Betriebsleiters habe ich 6 Wochen ohne Vertag gearbeitet. Jetzt liegt der Vertrag mir endlich vor, ich bin jedoch mit den Bedingungen absolut nicht einverstanden (es gab inzw. eine neue Betriebsvereinbarung /Tarifabschluß - danach würde ich mehrere Tarifgruppen runtergestuft) und möchte zu den Bedingungen dort nicht arbeiten. Hätte ich den Vertrag rechtzeitig bekommen, hätte ich dort nicht wieder angefangen. Wenn ich jetzt nicht unterschreibe, tritt in diesem Fall wohl mein Anspruch auf den Rest Elternzeit wieder ein? Oder ist das jetzt problematisch, weil ich ja die Arbeit angetreten habe und auch schon Geld bekommen habe? LG und Danke Leo13
Hallo, laut Gesetz muss bei Teilzeit zu alten Bedingungen weiter gearbeitet werden. Unterschreiben Sie den vertrag nicht und teilen Sie dem AG mit, dass Sie unter Unkenntnis der Änderungen gearbeitet haben und dem nicht zustimmen. In EZ zurück geht nur mit Frist 8 Wo. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
noch ein kurzer Nachtrag: ich habe natürlich noch einen bestehenden Vertrag mit der Firma. Da jetzt die Arbeitszeit jedoch nur 2 Tage betragen soll und außerdem die tarifliche Runterstufung beinhaltet habe ich jetzt einen sog. Änderungsvertrag bekommen. LG nochmal Leo13
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, erstmal vielen Dank für Ihre schnelle Beantwortung. Die Runterstufung basiert auf einem neuen Tarifvertrag, der für alle Beschäftigten der FA gelten soll. Bin ich dabei dann als TZ-Beschäftigte wirklich davon ausgenommen? Habe ich nach Beendigung der Elternzeit eig. noch einige Zeit Kündigungsschutz? Und habe ich es richtig verst ...
Sehr geehrte Frau Bader! Meine 3-jährige Elternzeit läuft bis September 2013. Ich bin erneut schwanger, meine Mutterschutzfrist beginnt Ende Januar 2013, der Geburtstermin ist im März. Kann ich die bestehende Elternzeit unterbrechen, um dann Mutterschutzgeld von der Krankenkasse + dem AG in voller Höhe zu beziehen. Könnte ich danach die neue Elt ...
Hallo Frau Bader, eine gute Freundin ist jetzt leider in der Elternzeit an Brustkrebs erkrankt. Da sie leider schon einige weibliche Familienmitglieder an Krebs verloren hat, hatte sie sich schon mit dem Thema außeinander gesetzt und wollte auch sobald der kleine Mann 1 Jahr wird (Sommmer 2015) sich die Brust und die Eierstöcke entfernen lasse ...
Sehr geehrte Frau Bader, nach der Geburt meines ersten Kindes im Dez. 14 habe ich wie folgt Elternzeit beantragt: - ab Dez.2014 ein Jahr voll Elternzeit ohne Erwerbstätigkeit mit Bezug von Elterngeld - dann Unterbrechung der Elternzeit mit Arbeit in Vollzeit von Dez. 15 bis Juni 16 - ab 05.06.2016 bis Januar 2017 erneut Elternzeit (Arbeit in T ...
Hallo, ich habe 2 Kinder (1. geb. 8.2016. und 2. geb. 06.19). Beim ersten Kind habe ich zuerst 2 Jahre EZ beantragt und dann anschliessend nochmal nahtlos auf ein weiteres Jahr verlängert. Währenddessen wurde ich erneut schwanger mit Kind 2 und habe dann die noch laufende Elternzeit einen Tag vor Beginn des neuen Muzterschutzes für Kind 2 ...
Sehr geehrte Frau Bader, Zur Ausgangssituation: - ich bin freiwillig gesetzlich versichert - Ehemann privat versichert - Mein Einkommen & meines Ehemanns über JAEG - ich verdiene mehr als mein Ehemann, wenn ich nicht in Elternzeit mit Elterngeldbezug bin - unser 1. Sohn ist seit Geburt (2019) über mich in der GKV Familienversichert Im ...
Hallo Frau Bader, ich arbeite im Fahrzeugvertrieb eines Autohauses und erhalte neben einem Fixgehalt auch Provisionen. Bereits im Januar war ich in Elternzeit und werde im Mai erneut Elternzeit in Anspruch nehmen. Für den Monat Januar wurde mein Fixgehalt anteilig gekürzt, was für mich nachvollziehbar ist, da es sich um eine feste Vergütun ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...
Guten Tag, meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt im BV weniger
- ELTERNGELD
- Änderung Aufnahmeheft Kindergarten
- Vor Schwangerschaft geplanter Umzug
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit
- Elterngeld/Mutterschutz
- Mutterschaftsgeld Berechnung bei 3. Kind
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot