Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann die Elternzeit unterbrochen werden?

Frage: Kann die Elternzeit unterbrochen werden?

Meinemotte

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Hallo Frau Bader, eine gute Freundin ist jetzt leider in der Elternzeit an Brustkrebs erkrankt. Da sie leider schon einige weibliche Familienmitglieder an Krebs verloren hat, hatte sie sich schon mit dem Thema außeinander gesetzt und wollte auch sobald der kleine Mann 1 Jahr wird (Sommmer 2015) sich die Brust und die Eierstöcke entfernen lassen. Leider kam der Krebs ihr zuvor. Diese Woche wird sie operiert und beginnt dann die Chemo, die ca. 6 Monate dauern wird. Die Krankmeldung wird dann voraussichtlich mit der Elternzeit enden. Kann sie die Elternzeit und auch das Elterngeld unterbrechen und es im Anschluss an die Krankmeldung anhängen? Können Sie mir sagen, an wenn man sich noch wenden kann um zu unterstützen, da meine Freundin zurzeit keinen freien Kopf dafür hat, nach Ausnahmeregelungen zu schauen? Schon einmal vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Durch ihre Erkrankung wird die Elternzeit weder verschoben oder unterbrochen noch verlängert. Es besteht auch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Krankengeld vom Beginn der Elternzeit an. Alles Gute für Ihre Freundin, Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Das tut mir leid für Deine Freundin. Aber da sie in Elternzeit ist braucht sie keine Krankmeldung. Da kann man nichts verschieben. Krankheit ändert da nichts, auch ohne würde sie ja jetzt nicht arbeiten. Alles Gute für sie.


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