Jesussaves777
Sehr geehrte Frau Bader! Meine 3-jährige Elternzeit läuft bis September 2013. Ich bin erneut schwanger, meine Mutterschutzfrist beginnt Ende Januar 2013, der Geburtstermin ist im März. Kann ich die bestehende Elternzeit unterbrechen, um dann Mutterschutzgeld von der Krankenkasse + dem AG in voller Höhe zu beziehen. Könnte ich danach die neue Elternzeit für das 2. Kind einfach neu beantragen? Wie ist das genaue Prozedere, wenn ich die laufende Elternzeit unterbrechen will, welche Fristen sind zu beachten? Vielen Dank für Ihre Antwort!! MfG
Hallo, Sie können die erste Anzeige am Tag vor dem Mutterschutz beenden und dann das von Mutterschaftsgeld bekommen. Teilen Sie dies ihre Arbeitgeber so früh wie möglich mit. Im neuen Gesetz steht: "rechtzeitig". Liebe Grüße, NB
Sonni74LS
Ist ganz einfach... 7 Wochen vor Entbindungstermin erhältst Du von deinem Gyn die Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin... die kopierst Du und sendest sie mit einem Anschreiben per Einschreiben/Rückschein an deinen AG. Im Anschreiben beendest Du pünktlich einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes deine bisherige Elternzeit. Das heisst, ca. 1 Woche vorher weiß dein AG Bescheid. Nach Beendigung deiner Elternzeit lebt dein alter Vertrag wieder auf. Du erhältst vom AG den Zuschuss zum MuSchGeld und von der KK das anteilige MuSchGeld. Nach Geburt des zweiten Kindes nimmst Du wieder Elternzeit für Kind 2. Du beantragst diese auch nicht! Es ist ein Rechtsanspruch. Du nimmst die Elternzeit in Anspruch und informierst deinen AG darüber. Die restliche Elternzeit von Kind 1 kann bis zum 8 LJ des ersten Kindes übertragen werden, wenn dein AG zustimmt.
Jesussaves777
Vielen Dank für die Antworten!! Ist es noch fristgemäß, wenn ich es mit der Bescheinigung des Arztes über den voraussichtlichen Entbindungstermin, also ca. 7 Wochen vorher beim AG einreiche ? MfG
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