Mitglied inaktiv
Guten Morgen Frau Bader, ich bräuchte dringend ihre Hilfe, da ich mittlerweile völlig verwirrt bin über die Aussagen des Arbeitsamtes. Ich muss jetzt leider etwas ausholen, meine konkreten Fragen am Schluss dazu. Ich habe am 10.09.1990 eine Vollzeit-Arbeitsstelle bei meinem Arbeitgeber angefangen. Am 06.08.2002 habe ich dann einen Sohn bekommen (Frühgeburt mit knapp 5 Wochen). Mein Mutterschutz war bis 28.11.2002, dann fing meine Elternzeit an. Da hatte ich 2 Jahre vorgesehen. Da mein Sohn allerdings eine Fehlbildung hat, hatte ich mir eine Option auf eventuelle Verlängerung offenhalten lassen. Er wurde bis jetzt 3 x operiert - weiteres noch nicht genau absehbar. Anfang des Jahres 2004 meldete mein Firma INSOLVENZ . Nach Prüfung durch das Gewerbe-Aufsichtamtes wurde einer Kündigung meines Arbeitsplatzes zum Ende meiner Elternzeit zugestimmt. Diese endete am 05.08.2005, da ich auf Grund der ungewissen Situation meines Sohnes und meiner Firma eine (zugestimmte) Verlängerung beantragt hatte. Jetzt war ich auf dem Arbeitsamt und habe mich Arbeitslos gemeldet, um entsprechend Arbeitslosengeld zu beantragen bis ich eine neue Arbeitsstelle habe. Dort wurde mir dann folgende Ausführung mitgeteilt: 1. Ich bekomme nur noch einen Pauschalbetrag auf Grund meiner Berufs-Qualifikation. Weil ich 3 Jahre aus meiner Berustätigkeit heraus bin. Nach 2 Jahren tritt diese Gesetzgebung in Kraft. 2. Ich bekomme dises Arbeitslosengeld uch nur ANTEILIG, da ich momentan NUR als Teilzeitkraft, bedingt durch Kindergartenzeiten, zur Verfügung stehe (von 8 - 12 Uhr plus Fahrtzeiten). Nun meine speziellen Fragen: Ist das denn wirklich korrekt? Elternzeit wird NICHT angerechnet? Bin ich da wirklich jetzt ein HOFFNUNGSLOSER Fall? Ich habe erhebliche/enorme Einbußen bedingt durch diese Rechnungsgrundlage. Da mein "Mann" ;-( derzeit nicht arbeitet (war selbständig) haben wir SGB II (+jede Menge Schulden und Räumungsklage). Jetzt versuche ich wieder irgendwie auf die Füße zu kommen und scheitere scheinbar bei jeder Möglichkeit mir (+ meinem Sohn) wieder etwas aufzubauen. Ich bin völlig verzweifelt da ich einfach nicht weiß was ich noch unternehmen könnte. Bin für jeden Ratschlag / Hinweis und beantwortung meiner Fragen dankbar. Herzliche Grüße Sybille
Hallo, anteilig ist richtig - aber wenn Ihr Mann doch nicht arbeitet stehen Sie doch voll dem Arbeitsmarkt zur Verfügung? Ansonsten gilt eigentlich das letzte Gehalt VOr der EZ- wenn Sie da noch in einem Arbeitsverhältnis standen. Gruß, NB
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