Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Sonne0815

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Guten Tag, Zum 01.07.2022 habe ich einen neuen Arbeitsvertrag bzw. eine stundenerhöhung von jetzigen 21, auf dann 30 Wochenstunden. Was ist wenn ich jetzt diesen Monat schwanger werde, mein AG mich ins Beschäftigungsverbot setz. Wären dann auch die letzten 3 Monate der berechnungszeitraum ? (Also das Geld der 21 Stunden wöchentlich April, Mai,Juni ?) oder würde ich im Beschäftigungsverbot das Geld der ab 01.07.2022 30 Wochenstunden bekommen ? Vielen Dank für ihre Antwort


Suomi

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Du bekommst im BV so viel wie Du ohne BV bekommen hättest. Also ab 01.07. das für 30 Stunden.


Sonne0815

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Auch wenn es ein befristeter Vertrag für 1 Jahr also bis 31.06.2023 (30 Wochenstunden)ist ?


Suomi

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Ja auch dann. Das spielt keine Rolle. Wenn Du aber erst später schwanger wirst und der Vertrag läuft während der Schwangerschaft aus, bekommst Du ab Vertragsende nichts mehr.


Sonne0815

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Es ist so das ich die befristeten 30 Stunden habe (aber meine Festbetrag Vollzeit während dieser Zeit ruht )


Suomi

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Letztendlich bekommst Du immer das, was Du auch BV als Lohn erhalten würdest. Also ab 01. 07.2022 den Lohn für 30h und wenn der befristete Vertrag endet, wieder das Gehalt für die 21h. Der Durchschnitt spielt nur eine Rolle, wenn man ein schwankes Gehalt aufgrund von bspw Schichtzulagen hat.


Mitglied inaktiv

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Das regelt das Mutterschutzgesetz Paragraph 21.. dauerhafte Erhöhung dann zählt nicht das mit dem Durchschnitt der drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft. Wenn das mit Erhöhung befristet ist, endet das einfach


Sonne0815

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Also wenn ich morgen ins Beschäftigungsverbot geschickt werde bekomme ich für Juni Gehalt für 21 Stunden und ab dem 1.07. Gehalt für die 30 Stunden da der unterschriebene Vertrag ab dann gilt ?


misses-cat

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Ja, kurz und knapp


Mitglied inaktiv

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Ja genau


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