Guten Abend Frau Bader,
Ich bin in der 7. Woche schwanger und arbeite auf 450 Euro von Mo bis Fr als Pausenvertretung für 1,5 Stunden in einer Spielhalle.
Leider wird in den Hallen geraucht daher ist das ganze nicht so Klasse.
Ist dies ein Grund für ein Beschäftigungsverbot oder wird man dort dann freigestellt?
Erhalte ich dann weiter eine Lohnfortzahlung?
Liebe Grüße,
Yvonne
von
Yvonne93
am 22.10.2020, 20:34
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz (BAG, Az. 9 AZR 84/97).
Das steht im MuschG (§ 9) und in § 5 ArbStättV.
Außerdem wäre zu klären, ob es überhaupt zulässig, das dort geraucht wird. Das mag vom Bundesland abhängen.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjyp9rF99HsAhUKGewKHVlhBYMQFjADegQIAxAC&url=https%3A%2F%2Fwww.landkreis-ansbach.de%2Fmedia%2Fcustom%2F2238_2543_1.PDF%3F1503305811&usg=AOvVaw0rVrVrARj5X-hMeUzNrUSa
Natürlich muss der AG erst offiziell informiert werden, dann muss er eine Gefährdungsprüfung vornehmen.
Im Zweifel hilft das Gewerbeaufsichtsamt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.10.2020
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
mitteilen. er MUSS den arbeitsplatz den mutterschutzrichtlinien entsprechend anpassen. ein Grund für ein BV ist dies nicht, da du ja jederzeit umgesetzt werden kannst. ins büro z.b. der AG muss diese möglichkeit prüfen und wenn er überhaupt keine möglichkeit sieht, dich anderweitig zu beschäftigen stellt ER ein bv aus. mit bv erhälst du das was du ohne bv bekommst. entscheiden tut das aber der AG alleine.
von
mellomania
am 22.10.2020, 21:17