summersale
Hallo, ich bin wenige Wochen vor Ende der Elternzeit erneut schwanger. Ich war bei meiner 1. SS direkt im BV und werde es wohl auch diesmal wieder sein. Zuletzt habe ich 20h (vor der 1. SS) gearbeitet, geplant für den Wiedereintritt waren nur noch 10h. Den neuen Vertag habe ich aber noch nicht unterschrieben, dies beruht nur auf einer mündlichen ,,Vereinbarung‘‘. Zählt in diesem Fall also mein aktueller Vertrag und ich bekomme wieder vollen Lohn für 20h? Für den AG entstehen ja hierdurch eigentlich keine Nachteile oder? Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar! Liebe Grüße
Hallo, auch eine mündliche Vereinbarung ist bindend. Liebe Grüße NB
mellomania
du bekommst das was du ohne bv erhalten würdest WENN du wieder eins bekommst. so, wie du arbeiten könntest. wenn du keine 20 arbeiten kannst weil dein kind nicht so betreut ist kannst du das auch nicht geltend machen sondern die vereinbarten 10. ob und wie dem AG nachteile entstehen ist nicht von belang. denn wenn der grund für das bv entfällt, musst du sofort so arbeiten können, wie es ausgemacht ist.
Felica
Gegenbeispiel, was wäre wenn du mit deinem AG abgemacht hättest du würdest in Zukunft 20 Std arbeiten, der erinnert sich jetzt aber nicht mehr daran und pocht auf die alten 10 Std. Kämme ziemlich doof, oder? So oder so wäre die Frage, könntest du überhaupt 20 Std arbeiten? Den du musst immer daran denken, eine Schwangerschaft kann, vor allen wenn sehr frisch, immer jederzeit vorzeitig enden. Das vergisst man gerne. Zudem kann der AG jederzeit sagen er hätte geeignete Ersatzarbeit für dich und die Gründe für ein BV sind dann hinfällig. Dann müsstest von einen einen Tag auf den anderen die vereinbarten 20 Std auch leisten. Gerade Kinderbetreuung wird inzwischen öfters kontrolliert, nicht nur von den AG sondern auch von den KK welche am Ende für das BV zahlen.
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